Strafe bei Trunkenheitsfahrt

Wir helfen Ihnen auch bei Verkehrsstraftaten. Beispielsweise beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Unfalls während einer Trunkenheitsfahrt, bei einer Nötigung und vieler weiterer Vorwürfe.

Auch hier gilt wie unter der Rubrik Ordnungswidrigkeiten bereits ausgeführt:

Beauftragen Sie uns rechtzeitig als Ihren Rechtsanwalt in Freiburg!

Machen Sie selbst keine Angaben gegenüber der Polizei. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch – dies ist immer von Vorteil für Sie!

Zu einer erfolgreichen Verteidigung gehört immer das Wissen, welche Erkenntnisse die Staatsanwaltschaft über den Vorgang hat und im Zweifel auch beweisen kann. Durch unsere langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Freiburg sind uns die Mitarbeiter von Staatsanwaltschaft und Polizei oft auch persönlich bekannt.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Stephan Neubert

Anwalt Arbeitsrecht Freiburg

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