Anwalt Erbrecht Freiburg
Wir beraten Sie als Rechtsanwalt in Freiburg in allen erbrechtlichen Fragen. So helfen wir Ihnen, ein Testament zu verfassen, das genau Ihren Vorstellungen entspricht.
Eine bei Eheleuten häufig gewählte und oft auch vernünftige Möglichkeit ist dabei das so genannte „Berliner Testament“.
Die Ehegatten setzen sich dabei zunächst gegenseitig als Alleinerben ein, bestimmen aber gleichzeitig, dass nach dem Tode des länger Lebenden der beiderseitige Nachlass z.B. an die gemeinsamen Kinder fallen soll.
Was geschieht jedoch, wenn bereits nach dem Tode des zuerst Verstorbenen eines der Kinder, das durch das gemeinschaftliche Testament zunächst enterbt wurde, seinen „Pflichtteil“ geltend macht und so bereits die Hälfte des gesetzlichen Erbes für sich einverlangt?
Dies führte insbesondere gegenüber weiteren Kindern zu Ungerechtigkeiten und schmälert gleichzeitig auch das Erbe des überlebenden Ehegatten. Um dies zu verhindern, kann man eine so genannte „Strafklauseln“ zu formulieren, die letztendlich oft dazu führen, dass Pflichtteile nicht geltend gemacht werden.
So könnte bestimmt werden, dass der Pflichtteilsberechtigte, der sein Erbe bereits bei der ersten Erbschaft geltend gemacht hat, im Falle des Todes des überlebenden Ehegatten dann vom Erbe ausgeschlossen und erneut auf den Pflichtteil gesetzt wird. Hier beraten wir Sie ausführlich und mit langjähriger Erfahrung.