Rechtsanwalt Stephan Neubert Freiburg > Verkehr > Ordnungswidrigkeiten

Sie werden geblitzt und erhalten einen Anhörungsbogen. Ihnen wird vorgeworfen, Sie seien 35 km/h zu schnell gefahren. Dies muss nicht immer die Katastrophe sein.

Durch rechtzeitige Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann das ins Haus stehende Bußgeld und Fahrverbot in zahlreichen Fällen bereits vorgerichtlich abgewendet werden.

Ein Bußgeldbescheid kann nämlich nur dann ergehen, wenn die Ordnungsbehörde Ihnen persönlich die Übertretung nachweisen kann. Dies scheitert aber meist schon daran, dass Sie auf dem Beweisfoto „nicht eindeutig“ wiederzuerkennen sind. Wir beantragen deswegen für Sie zunächst stets Einsicht in die Akte, aus welcher sich die genaue Beweislage ergibt. In vielen Fällen ist unter Hinweis auf mangelnde Beweise bereits einzustellen.

Wir helfen Ihnen indes nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch bei vielen weiteren Ordnungswidrigkeiten wie zu geringem Abstand, Überholen, Parken, Ampel, TÜV/AU und vielen anderen mehr durch unseren Rat als Rechtsanwalt in Freiburg.


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