Verkehrsrecht: Zusammenstoß zwischen Linksabbieger und Überholendem

Ein Rechtsanwaltfür Verkehrsrecht vertrat die Haftpflichtversicherung eines Pkw-Fahrers, der ein vor ihm fahrendes Fahrzeug überholte und welches dann kurz vor ihm nach links in eine Hofeinfahrt abbog. Hierbei kam es zum Unfall. Der Linksabbieger verlangte Schadensersatz. Das Kammergericht Berlin entschied: Im Verkehrsrecht gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass der nach links in ein Grundstück abbiegende Verkehrsteilnehmer die ihm nach § 9 Abs. 1, 5 StVO zu beachtende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit haftet er allein für den Unfall. Der Anwalt der Versicherung des überholenden Fahrzeugs sah auch keinerlei Mitverschulden im Verhalten des Überholers, denn dies wäre nur dann gegeben, wenn eine unklare Verkehrslage vorgelegen habe. Diesen Ausführungen folgte das Gericht: Der nachfolgende Autofahrer kann auch dann von einem ungefährdeten Überholen ausgehen, wenn das vor ihm fahrende Fahrzeug das sich bereits etwas zur Straßenmitte hin eingeordnet hat, seine Geschwindigkeit reduziert ohne aber dabei den Blinker gesetzt und damit rechtzeitig seine Abbiegeabsichten angekündigt zu haben. Dem abbiegenden Fahrzeug obliegt eine Rückschaupflicht, die gewährleisten soll, zu erkennen, dass er nicht überholt wird.

KG Berlin Urteil vom 12.07.2010 AZ. 12 U 177/09

Rechtsanwalt Stephan Neubert, Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Bußgelder, Freiburg T. 0761 / 3 30 82

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