Verkehrsrecht: Vermeidung eines Wildunfalls

Als eine junge Frau am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet fuhr, sah sie am Fahrbahnrand plötzlich ein Reh auftauchen. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links, geriet dabei jedoch ins Schleudern und geriet so von der Fahrbahn ab. Zu einem Zusammenstoß mit dem Reh kam es nicht. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich, den erheblichen Fahrzeugschaden zu ersetzen, da das Ausweichmanöver unnötig gewesen sei, weil sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe. Der Rechtsanwalt der Geschädigten sah dies anders und das Amtsgericht München beurteilte den Vorfall ebenso. Auch wenn ein Zusammenprall mit dem Reh nicht unmittelbar bevorstand, war die Reaktion der Fahrerin durchaus nachvollziehbar. Ihr konnte daher kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Die Teilkaskoversicherung musste den Schaden von circa 4.500 Euro ersetzen. Der Gang zum Anwalt hatte sich gelohnt.

Urteil des AG München vom 11.07.2008
345 C 3874/08
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