(Arbeitsrecht) Diebstahl und Kündigung

Nimmt ein Mitarbeiter ausrangierte betriebliche Gegenstände mit, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung

Das LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010, Az. 3 Sa 324/09, stellte, ebenso wie in der Vorinstanz des Arbeitsgerichts Elmshorn fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Betriebseigentum die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen muss. Es müsse immer der Einzelfall geprüft werden.

In dem zu beurteilenden Fall nahm der Mitarbeiter einer Firma 30 Jahre alte Werkbänke aus Holz und Metall mit nach Hause, ohne hierzu indes eine besondere Erlaubnis erhalten zu haben. Ihm wurde durch seinen Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht entschied vorliegend, dass hier im konkreten Fall auch eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich zu Lasten des Arbeitgebers begangener Vermögensdelikte nimmt zwar stets die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung an, selbst wenn es sich um Sachen geringfügigen Wertes handelt. Die Besonderheit des vorliegenden Falles war allerdings, dass die Werkbänke bereits einmal den Mitarbeitern vor einer geplanten Entsorgung zur Mitnahme angeboten wurden, ohne dass es hierzu jedoch kam. Nachdem sich nunmehr für einen Mitarbeiter eine Nutzungsmöglichkeit ergab, nahm einer der Arbeiter des Betriebs die Werkbänke mit, ohne sich zuvor noch einmal gesondert um eine Erlaubnis zu bemühen.

Wir weisen den Leser darauf hin, dass es sich nach unserer Ansicht im vorliegenden Fall jedoch um eine absolute Ausnahmeentscheidung handelt und empfehlen jedem Mitarbeiter auch in vergleichbaren Fällen die ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs einzuholen.

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht , Telefon 0761 33082

So entlarven Sie Bewerbungs-Betrüger

Achtung – “Fälscher” unterwegs – So entlarven Sie Bewerbungs-Betrüger

Der Bewerber für die freie Stelle ist sympathisch, alle erforderlichen Qualifikationen bringt er gleich mit und der Lebenslauf sieht hervorragend aus. Kurz gesagt, der Kandidat ist der ideale neue Mitarbeiter für das Unternehmen.

Doch nicht alles, was im Lebenslauf glänzt, ist auch Gold, und die Lebenserfahrung lehrt, dass nirgendwo mehr geflunkert wird als auf hoher See, vor Gericht und bei Bewerbungsgesprächen. Bewerbungsdossiers werden gern ein wenig “frisiert”, und schätzungsweise enthält etwa jeder dritte Lebenslauf wenigstens eine kleine Ungereimtheit. Manchmal wird mit persönlichen Fähigkeiten übertrieben, es werden Sprachkenntnisse geschönt oder nur ein Hobby erfunden. Aber es kann auch schlimmer kommen, wenn eine Vorstrafe “vergessen” werden, ein Arbeitszeugnis umgestaltet wird oder gar ein Studienabschluss frei erfunden wird. Weiter lesen »

Kampf gegen das Krankfeiern

“Dann bin ich morgen eben krank …”

Die Aussage “Dann bin ich morgen eben krank!” entstammt einem realen Fall und beschäftigte die Arbeitsgerichtsbarkeit durch drei Instanzen. Ein Arbeitnehmer äußerte sich seinem Arbeitgeber gegenüber derart, nachdem dieser die Verlängerung eines bereits bewilligten zweiwöchigen Urlaubs um weitere zwei Wochen nicht gewähren wollte. Die Ankündigung wurde auch tatsächlich umgesetzt, woraufhin der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte. Der Arbeitnehmer legte im darauf folgenden Kündigungsschutzprozess eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes vor. Weiter lesen »

Neue Rechtsprechung zur Sicherheitsleistung

Gewerbemiete – Wo landet Ihre Kaution?

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Die dabei erzielten Erträge stehen dem Mieter zu.

Der BGH hat in dem Beschluss -5 StR 354/07- vom 02.04.2008 ausgeführt, dass § 551 Abs. 3 BGB nicht analog auf gewerbliche Mietverhältnisse anzuwenden ist. Die Vorschrift gelte ausdrücklich nur für Wohnraummietverhältnisse. Da der Gesetzgeber diese Regelung bewusst nicht als allgemeine mietvertragliche Regelung ausgestaltet habe, liege keine Lücke vor, die im Wege einer Analogie geschlossen werden könnte. Weiter lesen »

Ihre Möglichkeiten

Mit Trennung der Eheleute wandelt sich die während des Zusammenlebens der Parteien nur allgemein formulierte gegenseitige Unterhaltsverpflichtung in einen bezifferbaren und zu berechnenden Geldanspruch, den es zu stellen oder abzuwehren gilt. Hier ist besondere Eile und Sorgfalt geboten, um rechtliche Nachteile zu verhindern. Wir helfen Ihnen mit unserer langen Erfahrung als Rechtsanwalt in Freiburg mit Augenmaß vorzugehen, zunächst außergerichtlich, aber wenn es sein muss, auch gerichtlich und im Eilverfahren durch die Beantragung entsprechender einstweiliger Anordnungen.

Sollten Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Höhe des Unterhalts bereits geeinigt haben, sorgen wir dafür, dass die Einigung die Form erhält, die ihr Bestand verleiht, und zwar auch dann, wenn nach Monaten „der andere“ sich doch nicht mehr daran halten mag. Hier folgen wir ganz Ihren Wünschen. Neben Unterhaltsfragen sind beim Auszug des einen oder anderen Ehegatten oftmals Fragen des Sorgerechts sowie des Aufenthaltes der Kinder und den Umgang (Besuchsrecht, Umgangsrecht) zu klären.

Hier helfen wir Ihnen bei der Entwicklung eines Konzeptes und setzen dies entsprechend Ihrer Wünsche für Sie außergerichtlich oder gegebenenfalls auch gerichtlich durch. Aufgrund unserer über 20jährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und der genauen Kenntnis der Rechtsprechung des Familiengerichts Freiburg werden wir Ihnen den schnellsten und ökonomischsten Weg vorschlagen können.

Ein weiteres Problem ist oft auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Sorgerechts sowie des Hausrats und auch die Frage, wem überhaupt die sich im Eigentum der Parteien oder auch nur angemietete Ehewohnung zuzusprechen ist.

Welche der Parteien hat ein Recht an der Wohnung?

Wie kann ich mich überhaupt von meinem Ehepartner trennen, wenn dieser nicht ausziehen mag und Sie selbst in der Wohnung wohnen bleiben wollen?

Auch hier werden wir Ihnen die Rechtslage erklären und Lösungsvorschläge unterbreiten.

Gibt es ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung taucht spätestens mit der Ehescheidung die Frage auf, wer die Immobilie erhält und wie überhaupt eine Vermögensauseinandersetzung erfolgen kann, wenn – wie oft – hier keine Vereinbarungen als Ehevertrag vorhanden sind.

Scheidung

Seit Gründung der Kanzlei in Freiburg vor über 20 Jahren befassen wir uns schwerpunktmäßig mit Ehescheidungen und den daraus folgenden Problemen. Diese sind mannigfach, da durch die Trennung der Eheleute zum Teil jahrzehntelang gewachsene Strukturen abrupt brechen und neu angelegt werden müssen.

Obwohl ein Scheidungsantrag regelmäßig erst kurz vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung erfolgen kann, ist es ganz wichtig, bereits rechtzeitig bei einen Rechtsanwalt aufzusuchen; Anlässlich der Scheidung brauchen Sie ohnehin anwaltliche Hilfe. Es geht nämlich darum, den Zeitpunkt der Trennung zu dokumentieren, um später dann im anzustrengenden Scheidungsverfahren hierauf Bezug nehmen zu können. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Absicherung der Trennung, die auch bereits in der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen kann oder geben Ihnen Ratschläge, wie Sie eine Trennung verzögern oder gegebenenfalls überhaupt vermeiden können.

Stammen Sie aus dem Ausland, vielleicht aus einem südamerikanischen Land oder aus Thailand, den Philippinen oder einem moslemischen Land? Auch dann sind Sie in unserer Kanzlei in Freiburg gut aufgehoben.

Zu unseren Scheidungskunden gehörten:

Brasilianer, Argentinier, Marokkaner, Tunesier, Serben, Kroaten, Ukrainer, Russen, Polen, Thailänder oder philippinische Staatsbürger. Das gegebenenfalls anzuwendende nicht deutsche Scheidungsrecht ist uns insgesamt in deutscher Sprache zugänglich und auch in der Regel bekannt.

Auch falls Sie vor Ihrer Heirat für Sie nachteilige Eheverträge geschlossen haben, bedeutet dies nicht, dass diese insgesamt wirksam sein müssen. Gerade die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat hier strenge Kriterien entwickelt. Dies gilt insbesondere für Unterhaltsfragen. Wir werden Ihnen diese erläutern.

Wir beraten Sie und vertreten Sie bei:

  • Ehevertrag
  • Gütertrennung
  • Trennung
  • Scheidung – auch Auflösung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften -
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Recht an Ehewohnung und Hausrat
  • Umgangsrecht und Sorgerecht für Ihre Kinder

Wir beraten Sie auch bereits vor Eingehung Ihrer Ehe bei Abschluss eines Ehevertrags.

In Fragen Scheidungsrecht kommen Sie in unsere Kanzlei in Freiburg.