Keine Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung, Arbeitsrecht.

Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen.                                                                                                                                                                                Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.

Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht,  Telefon 0761 33082

Stephan Neubert

1953 geboren
1973 Abitur in Duisburg
bis 1979 Studium zum Rechtsanwalt an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
1980 1. Staatsexamen
1980/81 Zivildienst in Freiburg
1982 bis 1985 Referendar
1985 2. Staatsexamen
1985-1987 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei D. Sievers, Weil am Rhein
1987 Kanzleigründung zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Klaus-Peter Kulpe in Freiburg

Mitgliedschaften

Zulassung an allen:

  • Amtsgerichten
  • Landgerichten
  • Oberlandesgerichten (insbesondere OLG KA mit seinem Außensenat in Freiburg)
  • Arbeitsgerichten
  • Landesarbeitsgerichten
  • Sozialgerichten
  • Landessozialgerichten
  • Verwaltungsgerichten
  • Oberverwaltungsgerichten