Arbeitsrecht: Ein Fahrverbot rechtfertigt auch bei Berufsfahrern nicht immer die fristlose Kündigung.

Keine Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung, Arbeitsrecht.

Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen.                                                                                                                                                                                Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.

Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht,  Telefon 0761 33082

Aufhebungsvertrag bei Androhung einer Kündigung (Arbeitsrecht)

Androhung einer arbeitsrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Wieder einmal zeigt es sich, dass ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt sehr wichtig ist.

In einer ganz neuen Entscheidung vom März 2010 hat das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass in einem Prozess, in welchem der Arbeitnehmer einen unter Androhung einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beweispflichtig dafür ist, dass er etwa eine ihm vom Arbeitgeber unterstellte Unterschlagung oder einen Diebstahl nicht begangen hat.

Dem Gerichtsverfahren lag folgender Fall zugrunde:

Die Klägerin war Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts. Eine vom Arbeitgeber geschickte Testkäuferin behauptete, sie könne nachweisen, dass die Klägerin zwei Schachteln Zigaretten nicht vorgeschrieben in der Kasse verbucht habe. Die Klägerin war sich keiner Schuld bewusst und wehrte sich gegen den Vorhalt. Der Arbeitgeber drohte ihr nun mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige. Sie könne allerdings auch einem bereits vorgefertigten Arbeitsaufhebungsvertrag zustimmen, um so weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. Dies tat die Klägerin in der Stresssituation dann auch. Im anschließend von ihr angestrengten Prozess, in welchem sie den Aufhebungsvertrag mit dem Vortrag anfechten wollte, sie sei durch die Androhung einer Kündigung unter Druck gesetzt worden, und ihre Erklärung habe sich insofern nicht freiwillig abgegeben, unterlag sie. Das Gericht war der Auffassung, dass ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern durchaus eine fristlosen Kündigung androhen und ihm alternativ einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegen dürfe. Im hier vorliegenden Anfechtungsprozess trage der Kläger die Beweislast für die vorgetragenen Anfechtungsgründe. Im Gegensatz zu einem Kündigungsschutzprozess hätte hier der Mitarbeiter beweisen müssen, dass er keinen Diebstahl oder keine Unterschlagung begangen habe.

LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg,  Telefon 0761 33082 Anwalt für Arbeitsrecht

Stephan Neubert

1953 geboren
1973 Abitur in Duisburg
bis 1979 Studium zum Rechtsanwalt an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg
1980 1. Staatsexamen
1980/81 Zivildienst in Freiburg
1982 bis 1985 Referendar
1985 2. Staatsexamen
1985-1987 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei D. Sievers, Weil am Rhein
1987 Kanzleigründung zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Klaus-Peter Kulpe in Freiburg

Mitgliedschaften

Zulassung an allen:

  • Amtsgerichten
  • Landgerichten
  • Oberlandesgerichten (insbesondere OLG KA mit seinem Außensenat in Freiburg)
  • Arbeitsgerichten
  • Landesarbeitsgerichten
  • Sozialgerichten
  • Landessozialgerichten
  • Verwaltungsgerichten
  • Oberverwaltungsgerichten