2. August 2010 at 14:53 · Filed under Arbeitsrecht
Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte im Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der in einem Müllbeseitigungsunternehmen beschäftigt, aus einem im Müll befindlichen Karton ein dort entsorgtes Kinderbett ohne Erlaubnis des Arbeitgebers mit nach Hause nahm. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus, es habe bereits eine Abmahnung gegeben, welche sich ebenfalls auf die Mitnahme von im Müll befindlicher Gegenstände bezog. Das Landesarbeitsgericht als auch das zuvor mit der Angelegenheit befasste Arbeitsgericht erklärten die Kündigung für unzulässig, da unverhältnismäßig. Zwar liege ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor, allerdings hätte eine angemessene Interessenabwägung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers am Arbeitsverhältnis Vorrang. Gründe hierfür sei das bereits lange andauernde Arbeitsverhältnis und das Fehlen eines wirtschaftlichen Wertes des als Müll zur Entsorgung gegebenen Kinderbetts. Arbeitsrecht
Landes Arbeitsgericht Baden-Württemberg 13 Sa 59/09
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27. Juli 2010 at 15:33 · Filed under Arbeitsrecht, Urteile
Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.
Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09
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15. April 2010 at 15:57 · Filed under Arbeitsrecht
Androhung einer arbeitsrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag
Wieder einmal zeigt es sich, dass ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt sehr wichtig ist.
In einer ganz neuen Entscheidung vom März 2010 hat das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass in einem Prozess, in welchem der Arbeitnehmer einen unter Androhung einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beweispflichtig dafür ist, dass er etwa eine ihm vom Arbeitgeber unterstellte Unterschlagung oder einen Diebstahl nicht begangen hat.
Dem Gerichtsverfahren lag folgender Fall zugrunde:
Die Klägerin war Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts. Eine vom Arbeitgeber geschickte Testkäuferin behauptete, sie könne nachweisen, dass die Klägerin zwei Schachteln Zigaretten nicht vorgeschrieben in der Kasse verbucht habe. Die Klägerin war sich keiner Schuld bewusst und wehrte sich gegen den Vorhalt. Der Arbeitgeber drohte ihr nun mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige. Sie könne allerdings auch einem bereits vorgefertigten Arbeitsaufhebungsvertrag zustimmen, um so weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. Dies tat die Klägerin in der Stresssituation dann auch. Im anschließend von ihr angestrengten Prozess, in welchem sie den Aufhebungsvertrag mit dem Vortrag anfechten wollte, sie sei durch die Androhung einer Kündigung unter Druck gesetzt worden, und ihre Erklärung habe sich insofern nicht freiwillig abgegeben, unterlag sie. Das Gericht war der Auffassung, dass ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern durchaus eine fristlosen Kündigung androhen und ihm alternativ einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegen dürfe. Im hier vorliegenden Anfechtungsprozess trage der Kläger die Beweislast für die vorgetragenen Anfechtungsgründe. Im Gegensatz zu einem Kündigungsschutzprozess hätte hier der Mitarbeiter beweisen müssen, dass er keinen Diebstahl oder keine Unterschlagung begangen habe.
LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09
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Anwalt für Arbeitsrecht
3. August 2009 at 21:54 · Filed under Arbeitsrecht, News
Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter
Bei tropischen Temperaturen schuften Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich im Schweiße ihres Angesichts. Der Gesetzgeber sieht der Quälerei tatenlos zu.
Es ist ja nicht verwerflich, beim Arbeiten gelegentlich ins Schwitzen zu kommen. Was sich dieser Tage in deutschen Büroräumen abspielt, hat mit gesundem Transpirieren allerdings nur noch wenig zu tun. Heerscharen dunkel gewandeter Bürohengste schleppen sich schweißgebadet von einem Meeting zum nächsten oder versuchen mit hochrotem Kopf, ihre Gedanken zu sortieren. Bei Außentemperaturen von über 30 Grad gelingt das allerdings nicht immer: Eine funktionsfähige Klimaanlage gehört im tropischen Deutschland noch lange nicht zum Standard, und so schmoren Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich in ihrem eigenen Saft.
Kollege, Sie stinken
Die eigentliche Tragik an diesem Zustand ist allerdings: Er lässt sich nicht ändern. Anders als in goldenen Schülertagen, als die Hofpause fast nahtlos ins Hitzefrei überging, müssen erwachsene Arbeitnehmer auch in der Gluthitze des Sommers vollen Einsatz zeigen. Zwar hat das Gesetz Arbeitgebern eine „allgemeine Fürsorgepflicht“ gegenüber ihren Mitarbeitern auferlegt. Die besagt aber nur, dass die Büroräume so einzurichten sind, „dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind“. Da Schwitzen per se eher gesund denn lebensbedrohlich ist, fehlt hitzeempfindlichen Arbeitnehmern an dieser Stelle bereits eine Handhabe, um ihren Chef zum Handeln zu zwingen. Weiter lesen »
8. April 2009 at 10:10 · Filed under Arbeitsrecht, News
In Zeiten eines immer dunkler werdenden Konjunkturhimmels suchen Arbeitgeber häufig nach Auswegen, wie sie sich angesichts der ungewissen Zukunftsaussichten von hohen Personalfixkosten befreien können. Eine Möglichkeit ist dabei der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen.
Allerdings, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, können auch diese nicht so flexibel gehandhabt werden, wie es viele Arbeitgeber gern hätten. Der Grund: Seit 1. Januar 2001 sind befristete Arbeitsverträge “ohne Sachgrund” nur noch dann möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor weder ein befristetes noch eine unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 II S. 2 TzBfG). Dabei ist es sogar unerheblich, welcher Art das frühere Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber war oder wie lange es zurückliegt – ein Umstand, der arbeitgeberseitig häufig kritisiert wird, so Henn. Mit Ausnahme eines früheren Berufsausbildungsverhältnisses findet selbst ein vor 20 Jahren bestandenes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber danach rechtlich noch Berücksichtigung.
Diese restriktive Gesetzeslage bestätigt auch sein Kieler Vorstandskollege und VdAA-Vizepräsident, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, und empfiehlt deshalb Arbeitgebern dringend, sich von dem Arbeitnehmer schriftlich, gegebenenfalls in einem Personalfragebogen, bestätigen zu lassen, ob mit diesem Betrieb bereits zu früheren Zeiten ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Beantworte der Arbeitnehmer diese Frage wahrheitswidrig mit “nein”, ergebe sich hieraus für den Arbeitgeber gegebenenfalls der Anspruch, den befristeten Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Arbeitnehmer anzufechten und ihn (fristlos) zu beenden.
Unterschiedliche Standorte unerheblich
Hierbei sei auch zu beachten, dass als “derselbe Arbeitgeber” in diesem Zusammenhang dieselbe natürliche oder juristische Person gelte. Dieser Grundsatz komme sogar auch zur Anwendung, wenn es bei dem Unternehmen verschiedene Standorte gibt, also zum Beispiel in Hamburg, Stuttgart und München. Verschiedene Arbeitgeber in diesem Sinne liegen allerdings vor, wenn der Betrieb beispielsweise vom Vater auf den Sohn durch Erbfolge übergegangen ist oder von diesem vorzeitig übernommen wurde.
Im Hinblick auf die zahlreichen rechtlichen Tücken, die im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverhältnissen auftreten könnten, empfehlen beide Experten sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, sich bei aufkommenden Zweifeln rechtzeitig arbeitsrechtlich beraten zu lassen…
Quelle: Channelpartner.de
5. Februar 2009 at 17:11 · Filed under Arbeitsrecht
Achtung – “Fälscher” unterwegs – So entlarven Sie Bewerbungs-Betrüger
Der Bewerber für die freie Stelle ist sympathisch, alle erforderlichen Qualifikationen bringt er gleich mit und der Lebenslauf sieht hervorragend aus. Kurz gesagt, der Kandidat ist der ideale neue Mitarbeiter für das Unternehmen.
Doch nicht alles, was im Lebenslauf glänzt, ist auch Gold, und die Lebenserfahrung lehrt, dass nirgendwo mehr geflunkert wird als auf hoher See, vor Gericht und bei Bewerbungsgesprächen. Bewerbungsdossiers werden gern ein wenig “frisiert”, und schätzungsweise enthält etwa jeder dritte Lebenslauf wenigstens eine kleine Ungereimtheit. Manchmal wird mit persönlichen Fähigkeiten übertrieben, es werden Sprachkenntnisse geschönt oder nur ein Hobby erfunden. Aber es kann auch schlimmer kommen, wenn eine Vorstrafe “vergessen” werden, ein Arbeitszeugnis umgestaltet wird oder gar ein Studienabschluss frei erfunden wird. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 16:48 · Filed under Arbeitsrecht, News
Personalabbau ohne Arbeitsgericht
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden häufig Aufhebungsverträge geschlossen, die in der Regel die Zahlung einer Abfindung vorsehen. Beide Parteien versprechen sich davon eine unkomplizierte und schnelle Auflösung des Arbeitsvertrages ohne Einschaltung des Arbeitsgerichts und oftmals auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Die möglichen Folgen eines solchen Aufhebungsvertrages werden leider in den meisten Fällen nicht bedacht bzw. nicht erahnt, so dass es zu bösen Überraschungen kommen kann. Ein Anwalt sollte immer eingeschaltet werden, zumindes für eine Beratung. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 16:43 · Filed under Arbeitsrecht
“Dann bin ich morgen eben krank …”
Die Aussage “Dann bin ich morgen eben krank!” entstammt einem realen Fall und beschäftigte die Arbeitsgerichtsbarkeit durch drei Instanzen. Ein Arbeitnehmer äußerte sich seinem Arbeitgeber gegenüber derart, nachdem dieser die Verlängerung eines bereits bewilligten zweiwöchigen Urlaubs um weitere zwei Wochen nicht gewähren wollte. Die Ankündigung wurde auch tatsächlich umgesetzt, woraufhin der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte. Der Arbeitnehmer legte im darauf folgenden Kündigungsschutzprozess eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes vor. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 16:37 · Filed under Arbeitsrecht, News
Wann der sofortige Rausschmiss erlaubt ist
Schicht im Schacht: Die fristlose Kündigung ist der Super-GAU für jeden Arbeitnehmer und der ultimative Konter des Arbeitgebers, wenn ihm für das Verhalten eines Mitarbeiters wirklich jegliches Verständnis fehlt. Doch die Gerichte sorgen gerade bei der (Un)wirksamkeit fristloser Kündigungen immer wieder für Überraschungen.
Stuhl vor die Tür: Nicht ohne triftigen Grund
Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung bedarf die außerordentliche Kündigung, die in der Regel fristlos erfolgt, nach § 626 Abs. 1 BGB immer einer besonderen Begründung. Es muss ein so wichtiger Grund sein, dass dem Kündigenden ein Zuwarten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unzumutbar macht. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 12:23 · Filed under Arbeitsrecht, News
Nach zehn Stunden muss Feierabend sein
Manchmal fragt man sich, warum der Tag nicht mehr als 24 Stunden haben kann. Wieder einmal scheinen Zeit und Arbeitsvolumen nicht zusammenzupassen. Gründe für langes Arbeiten und Überstunden gibt es viele: Globalisierung, Karrieredenken, Angst um den Arbeitsplatz. Manche arbeiten mit Spaß und Energie sehr viel – zumindest eine Zeit lang – andere empfinden es eher belastend. Gesund ist es auf lange Sicht so oder so nicht. Grund genug, dass gesetzlich nach zehn Stunden Arbeit Schluss ist. Ein Recht übrigens auf das bisher noch nicht allzu viele bestehen. Weiter lesen »
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