5. Februar 2009 at 16:48 · Filed under Arbeitsrecht, News
Personalabbau ohne Arbeitsgericht
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden häufig Aufhebungsverträge geschlossen, die in der Regel die Zahlung einer Abfindung vorsehen. Beide Parteien versprechen sich davon eine unkomplizierte und schnelle Auflösung des Arbeitsvertrages ohne Einschaltung des Arbeitsgerichts und oftmals auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Die möglichen Folgen eines solchen Aufhebungsvertrages werden leider in den meisten Fällen nicht bedacht bzw. nicht erahnt, so dass es zu bösen Überraschungen kommen kann. Ein Anwalt sollte immer eingeschaltet werden, zumindes für eine Beratung. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 16:43 · Filed under Arbeitsrecht
“Dann bin ich morgen eben krank …”
Die Aussage “Dann bin ich morgen eben krank!” entstammt einem realen Fall und beschäftigte die Arbeitsgerichtsbarkeit durch drei Instanzen. Ein Arbeitnehmer äußerte sich seinem Arbeitgeber gegenüber derart, nachdem dieser die Verlängerung eines bereits bewilligten zweiwöchigen Urlaubs um weitere zwei Wochen nicht gewähren wollte. Die Ankündigung wurde auch tatsächlich umgesetzt, woraufhin der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigte. Der Arbeitnehmer legte im darauf folgenden Kündigungsschutzprozess eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Arztes vor. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 16:37 · Filed under Arbeitsrecht, News
Wann der sofortige Rausschmiss erlaubt ist
Schicht im Schacht: Die fristlose Kündigung ist der Super-GAU für jeden Arbeitnehmer und der ultimative Konter des Arbeitgebers, wenn ihm für das Verhalten eines Mitarbeiters wirklich jegliches Verständnis fehlt. Doch die Gerichte sorgen gerade bei der (Un)wirksamkeit fristloser Kündigungen immer wieder für Überraschungen.
Stuhl vor die Tür: Nicht ohne triftigen Grund
Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung bedarf die außerordentliche Kündigung, die in der Regel fristlos erfolgt, nach § 626 Abs. 1 BGB immer einer besonderen Begründung. Es muss ein so wichtiger Grund sein, dass dem Kündigenden ein Zuwarten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unzumutbar macht. Weiter lesen »
5. Februar 2009 at 12:10 · Filed under News
Nach deutschem Recht richtet sich die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, aber auch nach dem Alter des Arbeitnehmers. Die Anknüpfung an das Alter verstößt wohl gegen Europarecht. Unklar sind jedoch die Folgen für die Kündigungsfristen. Die Gerichte entscheiden derzeit völlig uneinheitlich, wie die Haufe-Online-Redaktion mitteilt.
Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmer vor Vollendung des 25. Lebensjahres werden nach dem Gesetzeswortlaut jedoch nicht mitgezählt (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das führt z.B. dazu, dass ein Arbeitnehmer, der bereits seit seinem 20. Lebensjahr im Betrieb beschäftigt ist bei einer Kündigung nach 6 Jahren nur Anspruch auf Einhaltung der vierwöchigen Grundkündigungsfrist hat. Wäre er dagegen erst mit 30 Jahren eingestellt worden, würde die Kündigungsfrist nach 6 Jahren zwei Monate betragen. Weiter lesen »
29. Oktober 2008 at 22:09 · Filed under
Unsere Kanzlei in Freiburg ist zivilrechtlich ausgerichtet. Neben den anderen im Einzelnen näher beschriebenen Schwerpunktthemen des Zivilrechts (Scheidungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht) bearbeiten wir als Rechtsanwalt in Freiburg sämtliche Fälle des Zivilrechts.
Dies ist unser tägliches Geschäft.
Hierzu zählen:
das Vertragsrecht, insbesondere
das Kaufrecht
auch das Grundstückskauf
das Mietrecht
das Dienstvertragsrecht
das Werkvertragsrecht mit Garantie und Gewährleistung
das Versicherungsrecht
das Recht aus Darlehen,
das Schenkungsrecht,
das Recht aus Bürgschaften,
das Schadensersatzrecht und auch
das Reiserecht
Wir bearbeiten ebenso Rechtsprobleme aus Darlehen, Schenkungen und Bürgschaften sowie auch das allgemeine Schadensersatz- und auch das Reiserecht. Durch unsere langjährige Berufserfahrung als Anwalt in Freiburg sind wir in der Lage, weitestgehend den Gang und auch den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens vorherzusehen und abzuschätzen.
Wir werden Ihnen diesen unter Berücksichtigung natürlich auch Ihrer wirtschaftlichen Interessen erläutern und Ihnen den richtigen Rat zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche erteilen. Wir beantragen für Sie die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung sofern Sie entsprechend versichert sein sollten, freilich ohne Ihnen dies gesondert in Rechnung zu stellen.
Auch beantragen wir bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen hierzu die vom Gericht in Freiburg zu bewilligende Prozesskostenhilfe.
Sie können versichert sein, dass Sie sich bei uns in guten Händen befinden und wir bei der Bearbeitung Ihrer Probleme in erster Linie Ihre wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund stellen.
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