Schwitzen ist Pflicht

Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter

Bei tropischen Temperaturen schuften Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich im Schweiße ihres Angesichts. Der Gesetzgeber sieht der Quälerei tatenlos zu.

Es ist ja nicht verwerflich, beim Arbeiten gelegentlich ins Schwitzen zu kommen. Was sich dieser Tage in deutschen Büroräumen abspielt, hat mit gesundem Transpirieren allerdings nur noch wenig zu tun. Heerscharen dunkel gewandeter Bürohengste schleppen sich schweißgebadet von einem Meeting zum nächsten oder versuchen mit hochrotem Kopf, ihre Gedanken zu sortieren. Bei Außentemperaturen von über 30 Grad gelingt das allerdings nicht immer: Eine funktionsfähige Klimaanlage gehört im tropischen Deutschland noch lange nicht zum Standard, und so schmoren Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich in ihrem eigenen Saft.

Kollege, Sie stinken

Die eigentliche Tragik an diesem Zustand ist allerdings: Er lässt sich nicht ändern. Anders als in goldenen Schülertagen, als die Hofpause fast nahtlos ins Hitzefrei überging, müssen erwachsene Arbeitnehmer auch in der Gluthitze des Sommers vollen Einsatz zeigen. Zwar hat das Gesetz Arbeitgebern eine „allgemeine Fürsorgepflicht“ gegenüber ihren Mitarbeitern auferlegt. Die besagt aber nur, dass die Büroräume so einzurichten sind, „dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind“. Da Schwitzen per se eher gesund denn lebensbedrohlich ist, fehlt hitzeempfindlichen Arbeitnehmern an dieser Stelle bereits eine Handhabe, um ihren Chef zum Handeln zu zwingen.

Arbeiten, auch wenn’s schwer fällt

Wenig Honig saugen lässt sich auch aus der Verordnung über Arbeitsstätten sowie der europäischen Arbeitsstätten-Richtlinie. Dort ist zwar zu lesen: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad nicht überschreiten.“ Ein Anspruch auf klimatisierte Büros lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Denn: „Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“ Im Klartext: Wenn es draußen heiß ist, ist es drinnen eben auch heiß, ohne dass man den Arbeitgeber für diesen Missstand verantwortlich machen kann. Die Folge: Schwitzen wird zur Arbeitnehmerpflicht. Und wenn die Auftragslage es her gibt, kann der Chef seine Belegschaft sogar zu Überstunden zwingen.

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