Rechtsanwalt Stephan Neubert Freiburg > Scheidung > Ihre Möglichkeiten
Mit Trennung der Eheleute wandelt sich die während des Zusammenlebens der Parteien nur allgemein formulierte gegenseitige Unterhaltsverpflichtung in einen bezifferbaren und zu berechnenden Geldanspruch, den es zu stellen oder abzuwehren gilt. Hier ist besondere Eile und Sorgfalt geboten, um rechtliche Nachteile zu verhindern. Wir helfen Ihnen mit unserer langen Erfahrung als Rechtsanwalt in Freiburg mit Augenmaß vorzugehen, zunächst außergerichtlich, aber wenn es sein muss, auch gerichtlich und im Eilverfahren durch die Beantragung entsprechender einstweiliger Anordnungen.
Sollten Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Höhe des Unterhalts bereits geeinigt haben, sorgen wir dafür, dass die Einigung die Form erhält, die ihr Bestand verleiht, und zwar auch dann, wenn nach Monaten „der andere“ sich doch nicht mehr daran halten mag. Hier folgen wir ganz Ihren Wünschen. Neben Unterhaltsfragen sind beim Auszug des einen oder anderen Ehegatten oftmals Fragen des Sorgerechts sowie des Aufenthaltes der Kinder und den Umgang (Besuchsrecht, Umgangsrecht) zu klären.
Hier helfen wir Ihnen bei der Entwicklung eines Konzeptes und setzen dies entsprechend Ihrer Wünsche für Sie außergerichtlich oder gegebenenfalls auch gerichtlich durch. Aufgrund unserer über 20jährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und der genauen Kenntnis der Rechtsprechung des Familiengerichts Freiburg werden wir Ihnen den schnellsten und ökonomischsten Weg vorschlagen können.
Ein weiteres Problem ist oft auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Sorgerechts sowie des Hausrats und auch die Frage, wem überhaupt die sich im Eigentum der Parteien oder auch nur angemietete Ehewohnung zuzusprechen ist.
Welche der Parteien hat ein Recht an der Wohnung?
Wie kann ich mich überhaupt von meinem Ehepartner trennen, wenn dieser nicht ausziehen mag und Sie selbst in der Wohnung wohnen bleiben wollen?
Auch hier werden wir Ihnen die Rechtslage erklären und Lösungsvorschläge unterbreiten.
Gibt es ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung taucht spätestens mit der Ehescheidung die Frage auf, wer die Immobilie erhält und wie überhaupt eine Vermögensauseinandersetzung erfolgen kann, wenn – wie oft – hier keine Vereinbarungen als Ehevertrag vorhanden sind.
-->