EuGH erschwert erneut Führerscheintourismus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat erneut den missbräuchlichen Erwerb von Führerscheinen im EU-Ausland erschwert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil muss Deutschland einen ausländischen Führerschein nicht anerkennen, wenn zuvor bereits ein Fahrverbot verhängt worden ist. (Az: C-1/07)
Ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen war im September 2004 bei einer Drogenfahrt erwischt worden. Weil er ahnte, was kommt, reiste er nach Tschechien und legte dort am 16. November die Fahrprüfung ab. Einen Tag später verhängten die deutschen Behörden ein Fahrverbot, wiederum einen Tag später, am 18. November, stellten die tschechischen Behörden ihren Führerschein aus. Später wurde der deutsche Führerschein endgültig eingezogen, der Autofahrer fuhr aber mit seiner tschechischen Erlaubnis weiter. Doch diese muss Deutschland laut EuGH nicht anerkennen, weil die hiesige Fahrerlaubnis bereits ausgesetzt war, als das tschechische Papier ausgestellt wurde.
Nach EU-Recht müssen die europäischen Länder Führerscheine aus anderen EU-Staaten ohne weitere Formalitäten anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hat. In Tschechien wurde der Wohnsitz der Prüflinge früher aber häufig nicht geprüft.
Quelle: © AFP Agence France-Presse GmbH 2008