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	<title>Rechtsanwalt Stephan Neubert Freiburg</title>
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	<description>Ihre Rechtsanwälte in Freiburg</description>
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		<title>Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes.</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 15:09:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht: Ein Rechtsanwalt konnte durchsetzen, dass die Manipulationen am betrieblichen Zeiterfassungssystem nicht mit einer fristlosen Kündigung sondern lediglich mit einer Abmahnung und einer innerbetrieblichen Versetzung geahndet wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes</p>
<p>Arbeitsgericht Münster Az. 3 Ca 320/10, Vergleich vom 06.07.2010</p>
<p>Vor dem Arbeitsgericht Münster wurde der Fall einer langjährigen Mitarbeiterin des Studentenwerks verhandelt, welche 45 Minuten zu spät zum Dienst erschien, sich aber im betrieblichen Zeiterfassungssystem als „pünktlich zur Arbeit gekommen“ einschrieb. Nach Bekanntwerden dieses Umstandes erhielt sie eine fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Rechtsanwalt erhob Kündigungsschutzklage. Das Gericht stellte fest, dass eine Manipulation des betrieblichen Zeiterfassungssystems zwar rechtswidrig sei, indes jedoch keine fristlose Kündigung rechtfertige. Eine Abmahnung habe insbesondere nach 25 jähriger Betriebszugehörigkeit im vorliegenden Fall ausgereicht. Ihr Rechtsanwalt einigte sich im Prozess mit dem Arbeitgeber dahingehend, dass eine Abmahnung in ihren Arbeitspapieren eingetragen wurde, das Arbeitsverhältnis jedoch auf einem anderen Arbeitsplatz des Betriebs fortgesetzt wurde.</p>
<p>Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht
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		<title>Fristlose Kündigung bei Bedrohung und Beleidigung von Mitarbeitern</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 14:50:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Freiburg Beratung im Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung bei Bedrohung und Beleidigung von Mitarbeitern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die einer Mitarbeiter ausgesprochene fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Bedrohung und Beleidigung einer Mitarbeiterin für rechtmäßig. Der Kündigung lag folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p>Drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung erhielt die Bäckereiverkäuferin die Aufforderung, eine neue, auszubildende Mitarbeiterin korrekt zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Kurz darauf wurde die selbe Mitarbeiterin auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem weiteren Gespräch mit dem Arbeitgeber gebeten. Nach dem Gespräch suchte die Mitarbeiterin erneut die Auszubildende auf und warf ihr vor, sie sei schuld an dem weiteren Personalgespräch. Weil die Auszubildende sich bedroht fühlte, brach sie in Tränen aus. Am nächsten Tag wurde die Mitarbeiterin einmal mehr vom Arbeitgeber angewiesen, gegenüber der Auszubildenden und den übrigen Kolleginnen korrektes Verhalten walten zu lassen. Dies sei die letzte Mahnung. Direkt darauf fuhr die Mitarbeiterin dann in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin u.a. mit den Worten: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt“. Hierauf sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus.</p>
<p>Begründet wurde die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung damit, dass die Angestellte trotz erfolgter Abmahnung ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe.</p>
<p><strong>Rechtsanwalt Freiburg Beratung </strong>im<strong> Arbeitsrecht</strong></p>
<p>Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein 3 Sa 224/09</p>
<p>Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht<br />
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		<title>Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll, Arbeitsrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Aug 2010 13:53:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Freiburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht Kündigung: keine Kündigung eines Müllarbeiters durch Arbeitgeber bei Mitnahme (Diebstahl) eines Kinderbetts welches zur Entsorgung gegeben wurde. Entscheidung des Landes Arbeitsgerichts Baden Würtemberg. Rechtsanwalt Freiburg Arbeitsrecht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Keine <strong>Kündigung</strong> wegen Entwendung von Müll</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte im Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der in einem Müllbeseitigungsunternehmen beschäftigt, aus einem im Müll befindlichen Karton ein dort entsorgtes Kinderbett ohne Erlaubnis des Arbeitgebers mit nach Hause nahm. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus, es habe bereits eine Abmahnung gegeben, welche sich ebenfalls auf die Mitnahme von im Müll befindlicher Gegenstände bezog. Das Landesarbeitsgericht als auch das zuvor mit der Angelegenheit befasste Arbeitsgericht erklärten die Kündigung für unzulässig, da unverhältnismäßig. Zwar liege ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor, allerdings hätte eine angemessene Interessenabwägung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers am Arbeitsverhältnis Vorrang. Gründe hierfür sei das bereits lange andauernde Arbeitsverhältnis und das Fehlen eines wirtschaftlichen Wertes des als Müll zur Entsorgung gegebenen Kinderbetts. <strong>Arbeitsrecht</strong></p>
<p>Landes Arbeitsgericht  Baden-Württemberg 13 Sa 59/09</p>
<p><strong>Rechtsanwalt</strong> Neubert, <strong>Freiburg</strong>, <strong>Beratung</strong> im <strong>Arbeitsrecht</strong>
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		<title>Keine Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung, Arbeitsrecht.</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 14:33:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Arbeitsrecht: Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung nicht immer zulässig]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen.                                                                                                                                                                                Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.</p>
<p>Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09</p>
<p>Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht
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		<title>Diebstahl und Kündigung</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 12:16:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Schleswig entschied, dass die Mitnahme ausrangierter betrieblicher Gegenstände durch einen Mitarbeiter nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nimmt ein Mitarbeiter ausrangierte betriebliche Gegenstände mit, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung </strong></p>
<p>Das LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010, Az. 3 Sa 324/09, stellte, ebenso wie in der Vorinstanz des Arbeitsgerichts Elmshorn fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Betriebseigentum die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen muss. Es müsse immer der Einzelfall geprüft werden.</p>
<p>In dem zu beurteilenden Fall nahm der Mitarbeiter einer Firma 30 Jahre alte Werkbänke aus Holz und Metall mit nach Hause, ohne hierzu indes eine besondere Erlaubnis erhalten zu haben. Ihm wurde durch seinen Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht entschied vorliegend, dass hier im konkreten Fall auch eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich zu Lasten des Arbeitgebers begangener Vermögensdelikte nimmt zwar stets die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung an, selbst wenn es sich um Sachen geringfügigen Wertes handelt. Die Besonderheit des vorliegenden Falles war allerdings, dass die Werkbänke bereits einmal den Mitarbeitern vor einer geplanten Entsorgung zur Mitnahme angeboten wurden, ohne dass es hierzu jedoch kam. Nachdem sich nunmehr für einen Mitarbeiter eine Nutzungsmöglichkeit ergab, nahm einer der Arbeiter des Betriebs die Werkbänke mit, ohne sich zuvor noch einmal gesondert um eine Erlaubnis zu bemühen.</p>
<p>Wir weisen den Leser darauf hin, dass es sich nach unserer Ansicht im vorliegenden Fall jedoch um eine absolute Ausnahmeentscheidung handelt und empfehlen jedem Mitarbeiter auch in vergleichbaren Fällen die ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs einzuholen.</p>
<p>Rechtsanwalt Neubert, Freiburg</p>
<p><img class="qtl" title="Copy selction" src="http://www.qtl.co.il/img/copy.png" alt="" /><a title="Search With Google" href="http://www.google.com/search?q=Nimmt%20ein%20Mitarbeiter%20ausrangierte%20betriebliche%20Gegenst%C3%A4nde%20mit,%20so%20rechtfertigt%20dies%20nicht%20in%20jedem%20Fall%20eine%20fristlose%20K%C3%BCndigung%20" target="_blank"><img class="qtl" src="http://www.google.com/favicon.ico" alt="" /></a><img class="qtl" title="Translate With Babylon" src="http://www.babylon.com/favicon.ico" alt="" />
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		<item>
		<title>Aufhebungsvertrag bei Androhung einer Kündigung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 14:57:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Neubert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Abschluss eines Aufhebungsvertags über ein Arbeitsverhältnis bei gleichzeitiger Androhung einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber. Beweislastumkehr]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Androhung einer arbeitsrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag </strong></p>
<p>Wieder einmal zeigt es sich, dass ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt sehr wichtig ist.</p>
<p>In einer ganz neuen Entscheidung vom März 2010 hat das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass in einem Prozess, in welchem der Arbeitnehmer einen unter Androhung einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beweispflichtig dafür ist, dass er etwa eine ihm vom Arbeitgeber unterstellte Unterschlagung oder einen Diebstahl nicht begangen hat.</p>
<p>Dem Gerichtsverfahren lag folgender Fall zugrunde:</p>
<p>Die Klägerin war Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts. Eine vom Arbeitgeber geschickte Testkäuferin behauptete, sie könne nachweisen, dass die Klägerin zwei Schachteln Zigaretten nicht vorgeschrieben in der Kasse verbucht habe. Die Klägerin war sich keiner Schuld bewusst und wehrte sich gegen den Vorhalt. Der Arbeitgeber drohte ihr nun mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige. Sie könne allerdings auch einem bereits vorgefertigten Arbeitsaufhebungsvertrag zustimmen, um so weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. Dies tat die Klägerin in der Stresssituation dann auch. Im anschließend von ihr angestrengten Prozess, in welchem sie den Aufhebungsvertrag mit dem Vortrag anfechten wollte, sie sei durch die Androhung einer Kündigung unter Druck gesetzt worden, und ihre Erklärung habe sich insofern nicht freiwillig abgegeben, unterlag sie. Das Gericht war der Auffassung, dass ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern durchaus eine fristlosen Kündigung androhen und ihm alternativ einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegen dürfe. Im hier vorliegenden Anfechtungsprozess trage der Kläger die Beweislast für die vorgetragenen Anfechtungsgründe. Im Gegensatz zu einem Kündigungsschutzprozess hätte hier der Mitarbeiter beweisen müssen, dass er keinen Diebstahl oder keine Unterschlagung begangen habe.</p>
<p>LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09</p>
<p>Stephan Neubert Rechtsanwalt Freiburg</p>
<p><img class="qtl" title="Copy selction" src="http://www.qtl.co.il/img/copy.png" alt="" /><a title="Search With Google" href="http://www.google.com/search?q=Androhung%20einer%20arbeitsrechtlichen%20K%C3%BCndigung%20und%20Aufhebungsvertrag%20" target="_blank"><img class="qtl" src="http://www.google.com/favicon.ico" alt="" /></a><img class="qtl" title="Translate With Babylon" src="http://www.babylon.com/favicon.ico" alt="" />
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		<title>Bei Problemen mit dem Arbeitsrecht</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-neubert.de/bei-problemen-mit-dem-arbeitsrecht/</link>
		<comments>http://www.rechtsanwalt-neubert.de/bei-problemen-mit-dem-arbeitsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Arbeitsverhältnis sollte immer auf Vertrauen basieren und im Idealfall so lange halten, wie nur möglich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Abmahnungen oder Kündigungen bekommen, die sie nicht nachvollziehen können und bei denen Sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt seien. Immer dann, wenn es um solche Fälle geht, ist das Arbeitsrecht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Arbeitsverhältnis sollte immer auf Vertrauen basieren und im Idealfall so lange halten, wie nur möglich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Abmahnungen oder Kündigungen bekommen, die sie nicht nachvollziehen können und bei denen Sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt seien. Immer dann, wenn es um solche Fälle geht, ist das Arbeitsrecht zuständig und dann wird man auch um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen.</p>
<p>In der heutigen Zeit kann es schnell passieren, dass man eine Kündigung erhält. Aus welchem Grund auch immer. Dann sollte man so etwas nicht stillschweigend hinnehmen, sondern kämpfen. Deswegen ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich. <span id="more-359"></span></p>
<p>Er überprüft, ob man etwas machen kann, das heißt, ob man auf eine Wiedereinstellung klagen kann oder ob eine Abfindung im Bereich des Möglichen liegt. Wenn ein Gespräch mit der Gegenpartei zum Erfolg führt, noch bevor man sich vor Gericht trifft, dann kommt der Rechtsweg gar nicht zustande. Das ist ein Vorteil, weil man sich so eine Menge Ärger, Zeit und Geld spart. Denn auch der Arbeitgeber wird es nicht darauf anlegen. Es kommt natürlich immer auf die Sachlage an.</p>
<p>Aber das ist Aufgabe des <a href="http://www.rechtsanwalt-neubert.de/arbeitsrecht/">Anwalts</a>, dies zu beurteilen. Wenn es doch vor Gericht geht, dann vertritt einen hier der Rechtsanwalt und versucht, das Bestmögliche heraus zu holen. Und schon allein daran sieht man, dass man um einen Anwalt nicht herumkommt, denn er kennt die rechtlichen Möglichkeiten. Im Raum Freiburg in Baden Württemberg ist Die Kanzlei Kulpe &amp; Neubert Ansprechpartner Nummer 1 in Fragen zum Arbeitsrecht, zum Verkehrsrecht, zum Scheidungsrecht und zum Erbrecht.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.artikel-schreiber.de/recht/bei-problemen-mit-dem-arbeitsrecht/">artikel-schreiber.de</a><br />
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</ul>
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		<title>Der Anwalt im Raum Freiburg</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:19:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Webmaster</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wann waren Sie zum letzten Mal beim Anwalt? Wenn Sie bisher noch nie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen mussten, dann hatten Sie Glück. Denn es ist heute gar nicht außergewöhnlich, dass man einen Rechtsanwalt braucht.
Beispiel 1:
Scheidung. Selbst wenn sich die Ehepartner einig sind, wird ein Anwalt benötigt, der einen vor Gericht vertritt. Wenn es dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann waren Sie zum letzten Mal beim<a href="../"> Anwalt</a>? Wenn Sie bisher noch nie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen mussten, dann hatten Sie Glück. Denn es ist heute gar nicht außergewöhnlich, dass man einen Rechtsanwalt braucht.</p>
<p>Beispiel 1:</p>
<p><strong>Scheidung</strong>. Selbst wenn sich die Ehepartner einig sind, wird ein Anwalt benötigt, der einen vor Gericht vertritt. Wenn es dann auch noch um Streitfragen geht, ist das Ganze noch wichtiger.</p>
<p>Beispiel 2:</p>
<p><strong>Arbeitsrecht</strong>. Sie als Arbeitnehmer erhalten eine ungerechtfertigte Abmahnung oder sogar die Kündigung. Wer das anfechten möchte, der braucht ebenfalls einen Rechtsanwalt.</p>
<p>Beispiel 3:</p>
<p><strong>Verkehrsrecht</strong>. Sie haben einen Unfall, egal, ob Sie selbst schuld sind oder der Gegner. Sofern man sich nicht einig wird, geht das Ganze vor Gericht. Und auch hier kann es teuer werden.<span id="more-355"></span></p>
<p>In all diesen Fällen sollte man einen Rechtsanwalt konsultieren. Zuerst wird er einem den Fall erläutern und die Chancen abschätzen. Dann geht es daran, die Möglichkeiten abzustecken, Vergleiche zu beantragen und sich mit der Gegenpartei zu einigen. Wenn alles nicht fruchtet, dann wird der Gang vor den Richter unvermeidlich sein. Aber auch hier ist der Anwalt dabei. Er versucht mit Hilfe der Beweise und der Unterlagen das Beste für seinen Mandanten heraus zu holen. Das gelingt nicht immer, denn die Beweislage ist nicht immer so, wie man sie sich wünscht. Doch da Rechtsanwälte viele Möglichkeiten kennen, wie man auch aus verfahrenen Situationen herauskommen kann, sollte man nicht versuchen, sich selbst zu verteidigen. Dieser Schuss geht nach hinten los. Wer im Raum <a href="../">Freiburg</a> einen Rechtsanwalt sucht, der findet mit der <strong>Kanzlei Kulpe &amp; Neubert</strong> einen kompetenten Partner.</p>
<p>Quelle: <a href="http://chai-shop.de/2009/10/31/der-anwalt-im-raum-freiburg/">Chai-Shop.de</a><br />
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		<title>Bei Rechtsstreitigkeiten rechtzeitig zum Anwalt</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:15:19 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist in den meisten Fällen keine angenehme Sache. Entweder geht es darum, dass man selbst sein Recht durchsetzen will oder ein anderer will einen ans Leder. So oder so ist ein Rechtsanwalt eine gute Wahl. Denn er vertritt einen nicht nur bei Gericht und wahr die Interessen, sondern er kennt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gang zu einem <a href="../">Rechtsanwalt</a> ist in den meisten Fällen keine angenehme Sache. Entweder geht es darum, dass man selbst sein Recht durchsetzen will oder ein anderer will einen ans Leder. So oder so ist ein Rechtsanwalt eine gute Wahl. Denn er vertritt einen nicht nur bei Gericht und wahr die Interessen, sondern er kennt sich mit dem deutschen Recht aus, kennt Schlupflöcher, weiß, wie und wo er etwas herausholen kann und wie er mit Staatsanwalt und Rechtsanwaltskollegen umgehen muss. Das alles sind Dinge, die ein Laie nicht weiß und nicht kennt. <span id="more-352"></span></p>
<p>Und genau deswegen ist es nie von Vorteil, sich keinen Rechtsanwalt zu leisten. Es ist natürlich auch immer eine Frage des Geldes. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, dann ist man fein raus, denn die übernimmt die Verhandlungs- und Anwaltskosten. Ansonsten muss man selbst in die Tasche greifen. Was aber oft weitaus weniger wäre, als das, was einen vor Gericht erwarten könnte. Es geht hier nicht nur um Geldstrafen, sondern auch um Freiheitsstrafen, die abgemildert oder umgewandelt werden können. Beim Thema Scheidungsrecht ist es ebenfalls wichtig, einen <a href="../">Anwalt</a> zu haben, denn hier ohne aufzulaufen, kann fatale Folgen haben. Wenn man sich nicht im Guten einigt, dann stehen hier oft sehr hohe Geldbeträge und Unterhaltszahlungen im Raum. Nicht selten kann man so sehr schnell in die Privatinsolvenz abrutschen. Ein Anwalt ist also in Streitfragen &#8211; auch wenn es nicht vor Gericht endet, wichtig, denn er kann auch einen Vergleich erreichen und der Prozess dadurch gar nicht stattfinden. Möglichkeiten, die ein Laie nicht hat und auch nicht kennt.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.xy-artikel.eu/?p=777">XY-Artikel.eu</a><br />
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		<title>aufhebung des ordnungswidrigkeitengesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 13:44:08 +0000</pubDate>
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Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="visibility: hidden;">
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.</p>
<p>Plünderung im besetzten Gebiet!</p>
<p>Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).</p>
<p>Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.<br />
Quelle: webnews.de
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		<title>Online Prozesskostenrechner</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 10:33:07 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[


Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens erscheinen im Schadensfall für einen Klienten zuerst einmal unübersichtlich und unkalkulierbar. Um das Kostenrisiko in gerichtlichen Verfahren zu ermitteln, können Sie z.B. den online verfügbaren Prozesskostenrechner der ProzessFinanz GmbH (Allianz) nutzen.
Falls Sie &#8220;Pop-ups&#8221; unterdrückt haben, klicken Sie bitte auf diesen Link: Prozesskostenrechner
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<!--
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<p>Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens erscheinen im Schadensfall für einen Klienten zuerst einmal unübersichtlich und unkalkulierbar. Um das Kostenrisiko in gerichtlichen Verfahren zu ermitteln, können Sie z.B. den online verfügbaren <a href="#" onclick="MM_openBrWindow('http://rvg.pentos.ag/','Prozesskostenrechner','width=780,height=675')" title="Online Prozesskostenrechner" >Prozesskostenrechner</a> der ProzessFinanz GmbH (Allianz) nutzen.</p>
<p>Falls Sie &#8220;Pop-ups&#8221; unterdrückt haben, klicken Sie bitte auf diesen Link: <a href="http://rvg.pentos.ag/" title="Online Prozesskostenrechner" >Prozesskostenrechner</a><br />
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		<title>Schwitzen ist Pflicht</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 20:54:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter
Bei tropischen Temperaturen schuften Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich im Schweiße ihres Angesichts. Der Gesetzgeber sieht der Quälerei tatenlos zu.
Es ist ja nicht verwerflich, beim Arbeiten gelegentlich ins Schwitzen zu kommen. Was sich dieser Tage in deutschen Büroräumen abspielt, hat mit gesundem Transpirieren allerdings nur noch wenig zu tun. Heerscharen dunkel gewandeter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter</em></p>
<p><strong>Bei tropischen Temperaturen schuften Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich im Schweiße ihres Angesichts. Der Gesetzgeber sieht der Quälerei tatenlos zu.</strong></p>
<p>Es ist ja nicht verwerflich, beim Arbeiten gelegentlich ins Schwitzen zu kommen. Was sich dieser Tage in deutschen Büroräumen abspielt, hat mit gesundem Transpirieren allerdings nur noch wenig zu tun. Heerscharen dunkel gewandeter Bürohengste schleppen sich schweißgebadet von einem Meeting zum nächsten oder versuchen mit hochrotem Kopf, ihre Gedanken zu sortieren. Bei Außentemperaturen von über 30 Grad gelingt das allerdings nicht immer: Eine funktionsfähige Klimaanlage gehört im tropischen Deutschland noch lange nicht zum Standard, und so schmoren Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich in ihrem eigenen Saft.</p>
<p><strong>Kollege, Sie stinken</strong></p>
<p>Die eigentliche Tragik an diesem Zustand ist allerdings: Er lässt sich nicht ändern. Anders als in goldenen Schülertagen, als die Hofpause fast nahtlos ins Hitzefrei überging, müssen erwachsene Arbeitnehmer auch in der Gluthitze des Sommers vollen Einsatz zeigen. Zwar hat das Gesetz Arbeitgebern eine „allgemeine Fürsorgepflicht“ gegenüber ihren Mitarbeitern auferlegt. Die besagt aber nur, dass die Büroräume so einzurichten sind, „dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind“. Da Schwitzen per se eher gesund denn lebensbedrohlich ist, fehlt hitzeempfindlichen Arbeitnehmern an dieser Stelle bereits eine Handhabe, um ihren Chef zum Handeln zu zwingen. <span id="more-322"></span></p>
<p><strong>Arbeiten, auch wenn’s schwer fällt</strong></p>
<p>Wenig Honig saugen lässt sich auch aus der Verordnung über Arbeitsstätten sowie der europäischen Arbeitsstätten-Richtlinie. Dort ist zwar zu lesen: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad nicht überschreiten.“ Ein Anspruch auf klimatisierte Büros lässt sich daraus allerdings nicht ableiten. Denn: „Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“ Im Klartext: Wenn es draußen heiß ist, ist es drinnen eben auch heiß, ohne dass man den Arbeitgeber für diesen Missstand verantwortlich machen kann. Die Folge: Schwitzen wird zur Arbeitnehmerpflicht. Und wenn die Auftragslage es her gibt, kann der Chef seine Belegschaft sogar zu Überstunden zwingen.</p>
<p><a href="http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/arbeitsrecht-schwitzen-ist-pflicht_aid_419411.html" target="_blank">VOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL LESEN (Externer Link zu Focus.de)</a>
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		<title>Da staunt der Chef &#8211; Gefährliche Geschenke</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-neubert.de/da-staunt-der-chef-gefahrliche-geschenke/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 20:50:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von Ulf Weigelt &#124; © ZEIT ONLINE
Geschäftspartner beschenken sich gerne. Doch auf die Flasche Wein folgt schnell die Kündigung. Was darf man annehmen? Die Kolumne zum Arbeitsrecht.
Ich arbeite bei einem Immobilienmakler. Unter anderem vergebe ich anstehende Reparaturen in Wohnungen und Häusern. Zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag bekomme ich immer mal wieder Geschenke von den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von Ulf Weigelt | © ZEIT ONLINE</em></p>
<p><strong>Geschäftspartner beschenken sich gerne. Doch auf die Flasche Wein folgt schnell die Kündigung. Was darf man annehmen? Die Kolumne zum Arbeitsrecht.</strong></p>
<p>Ich arbeite bei einem Immobilienmakler. Unter anderem vergebe ich anstehende Reparaturen in Wohnungen und Häusern. Zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag bekomme ich immer mal wieder Geschenke von den beauftragten Handwerkern. Nun hat mein Chef davon erfahren und mir verboten, diese Geschenke anzunehmen. Zudem habe ich eine Abmahnung erhalten. Wie soll ich mich jetzt verhalten?,<br />
fragt Ralf Semmler</p>
<p>Sehr geehrter Herr Semmler,</p>
<p>Für jeden Chef ist es eine brisante Angelegenheit, wenn seine Mitarbeiter Geschenke annehmen. Denn es besteht immer die Gefahr, dass der Mitarbeiter dann nicht mehr alleine die Interessen seines Arbeitgebers wahrnimmt. Arbeitnehmer sind gegenüber ihren Arbeitgebern aber zur Loyalität verpflichtet. Nicht verwunderlich also, dass so manch ein Chef gereizt reagiert. <span id="more-320"></span></p>
<p>Nehmen Sie bei der Ausführung ihrer Aufgaben geldwerte Geschenke an oder erhalten andere Vorteile von Dritten, könnte Ihnen vorgeworfen werden, dass diese Präsente Sie in Ihrem Verhalten beeinflussen. Sie könnten sich zu Gunsten des „Verschenkers“ verhalten – und eventuell zum Nachteil Ihres Arbeitgebers. Da kann man schnell an Bestechlichkeit denken.</p>
<p>Ein Beispiel: Sie vergeben eine Wohnungsrenovierung an Handwerker A. Er gibt zwar nicht das günstigste Angebot ab, aber Sie wissen, dass Handwerker A die beste Leistung abliefert. Als Dankeschön für den Auftrag erhalten Sie von ihm zwei Theaterkarten. Ihr Arbeitgeber könnte nun vermuten, Sie hätten den Handwerker A nur bevorzugt, weil Sie wussten, dass er Sie beschenken würde – und obwohl er teuer ist als Handwerker B.</p>
<p>Arbeitgeber können in solchen Fällen sogar eine Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung erteilt zu haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob es zu einem Vorfall kommt, bei dem der Arbeitgeber geschädigt wird, oder ob der Mitarbeiter überhaupt ernsthaft beabsichtigte, gegen die Interessen seines Arbeitgebers zu handeln. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Mitarbeiters ist gestört, eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Und das Geschenk spricht dann für sich.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/online/2009/29/arbeitsrecht-geschenk-bestechung" target="_blank">VOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL LESEN (Externer Link zu Zeit.de)</a>
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</ul>
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		<title>Da staunt der Chef &#8211; Die geheimnisvolle Klausel</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 20:46:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von Ulf Weigelt &#124; © ZEIT ONLINE 
Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter &#8211; und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf.
Ich habe eine Lehrstelle gefunden und soll jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel gefunden. Kann ich sie ohne Bedenken [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von Ulf Weigelt | © ZEIT ONLINE </em></p>
<p><strong>Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter &#8211; und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf.</strong></p>
<p>Ich habe eine Lehrstelle gefunden und soll jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel gefunden. Kann ich sie ohne Bedenken unterschreiben?<br />
fragt Karsten Leuter</p>
<p>Sehr geehrter Herr Leuter,</p>
<p>Zu ihrem Schutz bauen viele Betriebe Verschwiegenheitsklauseln in ihre Verträge ein. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören zum Kapital eines jeden Arbeitgebers. Werden sie ausgeplaudert, drohen wirtschaftliche Schäden – beispielsweise, weil ein Konkurrent die neue Erfindung abkupfert oder ein ähnliches Produkt früher auf den Markt bringt. Weshalb man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tunlichst für sich behält. Denn wenn Sie diese Regel ignorieren, kann es für Sie nicht nur brenzlig, sondern vor allem auch teuer werden. <span id="more-318"></span></p>
<p>Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht definiert Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als &#8220;alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind&#8221;.</p>
<p>Manchmal finden sich in Verschwiegenheitsklauseln Sätze wie &#8220;Dies gilt auch für solche Angelegenheiten, die der Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet.&#8221; Oft werden in den Klauseln zudem konkrete Folgen formuliert, die ein Verstoß haben kann. So kann sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber Schadenersatzansprüche vorbehalten und Ihnen eine fristlose Kündigung androhen.</p>
<p>Aber auch ohne vertragliche Regelung sind Sie nicht von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Sie ergibt sich automatisch aus Ihrer Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die Verschwiegenheitsklausel konkretisiert lediglich Regeln und Folgen.</p>
<p><a href="http://www.zeit.de/online/2009/26/arbeitsrecht-verschwiegenheit-geheimnis" target="_blank">VOLLSTÄNDIGEN ARTIKEL LESEN (Externer Link zu Zeit.de)</a><br />
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		<title>BFH: Rechtsprechungsänderung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 20:36:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der BFH hat mit Urteil seine Rechtsprechung zur Rechtsnatur einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) geändert. Der Arbeitgeber kann danach eine ihm erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen.
In dem vom BFH entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin, ein Unternehmen, vom FA Auskunft darüber verlangt, ob ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständige zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der BFH hat mit Urteil seine Rechtsprechung zur Rechtsnatur einer Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) geändert. Der Arbeitgeber kann danach eine ihm erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen.</strong></p>
<p>In dem vom BFH entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin, ein Unternehmen, vom FA Auskunft darüber verlangt, ob ihre Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständige zu beurteilen seien. Das FA hatte nach Prüfung einschlägiger Unterlagen mehrfach die Auskunft erteilt, es handele sich um selbständig Tätige. Unter Änderung seiner Rechtsauffassung widerrief das FA diese Anrufungsauskunft; die Mitarbeiter seien Arbeitnehmer. Im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des BFH vertraten sowohl das FA als auch die Vorinstanz die Auffassung, gegen den Widerruf sei kein Rechtsbehelf gegeben. Eine gerichtliche Entscheidung in der Sache könne nur im Steuerfestsetzungs- oder im Haftungsverfahren herbeigeführt werden. <span id="more-314"></span></p>
<p>Diese Rechtsprechung hat der BFH aufgegeben. Er vertritt nunmehr die Auffassung, die Anrufungsauskunft stelle &#8211; ebenso wie die neu geregelte verbindliche Auskunft (Zusage) nach § 89 Abs. 2 AO &#8211; einen Verwaltungsakt dar, gegen den Einspruch und Klage gegeben sei. § 42e EStG ziele darauf ab, präventiv Konflikte zwischen dem Arbeitgeber und dem FA zu vermeiden und auftretende lohnsteuerliche Fragen, die häufig auch die wirtschaftliche Dispositionen des Arbeitgebers berühren, in einem besonderen Verfahren zeitnah einer Klärung zuzuführen. Es sei mit den Grundsätzen eines fairen Verfahrens nicht vereinbar, dem vom Fiskus in die Pflicht genommenen Arbeitgeber, der mit einer Anrufungsauskunft nicht einverstanden sei, anheim zu stellen, die Lohnsteuer zunächst (ggf. rechtswidrig) einzuhalten und abzuführen, Rechtsschutz jedoch erst durch Anfechtung der Lohnsteuer- bzw. Haftungsbescheide zu gewähren.</p>
<p>Urteil des BFH vom 30.04.2009<br />
Az.:	VI R 54/07</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Nr. 64/2009 des BFH vom 29.07.2009
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		<title>Bussgeldkatalog 2009 / Bussgeldrechner</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Jun 2009 08:29:48 +0000</pubDate>
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Quelle: http://auto.t-online.de

aufhebung des ordnungswidrigkeitengesetz
Kein Auslandsführerschein bei deutschem Fahrverbot
Kein Fahrverbot gegen Halter (verkehrsunsicherer Lkw)
Zivilrecht
Kanzlei

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			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="500" height="400" data="http://auto.t-online.de//c/12/87/88/68/12878868,tid=f.swf" type="application/x-shockwave-flash"><param name="quality" value="high" /><param name="loop" value="false" /><param name="wmode" value="transparent" /><param name="src" value="http://auto.t-online.de//c/12/87/88/68/12878868,tid=f.swf" /></object><br />
Quelle: <a href="http://auto.t-online.de/c/13/92/31/56/13923156.html">http://auto.t-online.de</a>
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		<title>Kein Fahrverbot gegen Halter (verkehrsunsicherer Lkw)</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 17:45:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Verhängung eines Fahrverbots setzt gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG voraus, dass der Betroffene als Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Die Verletzung von Halterpflichten allein reicht nicht aus. Dementsprechend hob das Oberlandesgericht Hamm ein gegen den Halter eines Lkws verhängtes Fahrverbot wegen Inbetriebnahme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhängung eines Fahrverbots setzt gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG voraus, dass der Betroffene als Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. Die Verletzung von Halterpflichten allein reicht nicht aus. Dementsprechend hob das Oberlandesgericht Hamm ein gegen den Halter eines Lkws verhängtes Fahrverbot wegen Inbetriebnahme des Fahrzeugs trotz Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch mangelhafte Bremsen sowie Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts um 9,4 Prozent auf und beließ es insoweit bei der verhängten Geldbuße.</p>
<p><em>Beschluss des OLG Hamm vom 12.07.2008<br />
4 Ss OWi 428/07<br />
DAR 2008, 652 </em>
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		<title>Kein Haushaltsführungsschaden bei psychischen Unfallfolgen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 17:43:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Eine bei einem Unfall verletzte Person, die ganz oder teilweise mit der Haushaltsführung betraut ist, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Schadens richtet sich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Haushalt. 
Ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden liegt in der Regel nur bei einer körperlichen Beeinträchtigung vor. Macht der bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine bei einem Unfall verletzte Person, die ganz oder teilweise mit der Haushaltsführung betraut ist, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Schadens richtet sich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Haushalt. <span id="more-292"></span></p>
<p>Ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden liegt in der Regel nur bei einer körperlichen Beeinträchtigung vor. Macht der bei einem Unfall Verletzte hingegen unfallbedingte psychische Beeinträchtigungen geltend, kann keine Entschädigung verlangt werden, wenn die Unfallfolgen lediglich dazu führen, dass für die Hausarbeiten mehr Zeit benötigt wird.</p>
<p><em>Urteil des OLG Saarbrücken vom 21.10.2008<br />
4 U 454/07<br />
NJW-Spezial 2009, 11 </em>
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		<title>Teilkaskoversicherung: Vermeidung eines Wildunfalls</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 17:40:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Als eine junge Frau am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet fuhr, sah sie am Fahrbahnrand plötzlich ein Reh auftauchen. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links, geriet dabei jedoch ins Schleudern und geriet so von der Fahrbahn ab. Zu einem Zusammenstoß mit dem Reh kam es nicht. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als eine junge Frau am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet fuhr, sah sie am Fahrbahnrand plötzlich ein Reh auftauchen. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links, geriet dabei jedoch ins Schleudern und geriet so von der Fahrbahn ab. Zu einem Zusammenstoß mit dem Reh kam es nicht. Die Teilkaskoversicherung weigerte sich, den erheblichen Fahrzeugschaden zu ersetzen, da das Ausweichmanöver unnötig gewesen sei, weil sich das Tier nicht auf der Fahrbahn befunden habe. <span id="more-288"></span></p>
<p>Das Amtsgericht München beurteilte den Vorgang jedoch anders. Auch wenn ein Zusammenprall mit dem Reh nicht unmittelbar bevorstand, war die Reaktion der Fahrerin durchaus nachvollziehbar. Ihr konnte daher kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Die Teilkaskoversicherung musste den Schaden von circa 4.500 Euro ersetzen.</p>
<p><em>Urteil des AG München vom 11.07.2008<br />
345 C 3874/08<br />
Justiz Bayern online </em>
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		<title>Haftung eines Internetportals für Rechtsverstöße von Anzeigenkunden</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-neubert.de/haftung-eines-internetportals-fur-rechtsverstose-von-anzeigenkunden/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 16:06:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift nachkommen. An die insoweit erforderlichen Maßnahmen stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Insofern kann es ausreichen, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Betreiber eines Internetportals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen hat auf Grund einer ihn treffenden wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht Vorkehrungen dafür zu treffen, dass gewerbliche Anbieter ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift nachkommen. An die insoweit erforderlichen Maßnahmen stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Insofern kann es ausreichen, dass die Anzeigenkunden vor Abgabe ihres Anzeigenauftrags in geeigneter Form über die Impressumspflicht, insbesondere hinsichtlich der Offenlegung der Gewerbsmäßigkeit ihres Angebots und der Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift angehalten werden. Nur wenn der Betreiber jegliche Hinweise und Kontrollen zur Eindämmung von Impressumsverstößen unterlässt, kann er selbst auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.</p>
<p><em>Urteil des OLG Frankfurt vom 23.10.2008<br />
6 U 139/08<br />
OLGR Frankfurt 2009, 148<br />
ITRB 2009, 28 </em>
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