Rechtsanwalt Stephan Neubert Freiburg > Erben & Vererben
Wir beraten Sie als Rechtsanwalt in Freiburg in allen erbrechtlichen Fragen. So helfen wir Ihnen, ein Testament zu errichten, welches genau Ihren Vorstellungen entspricht.
Eine bei Eheleuten häufig gewählte und regelmäßig auch vernünftige Möglichkeit ist dabei das so genannte Berliner Testament.
Die Ehegatten setzen sich dabei zunächst gegenseitig als Alleinerben ein, bestimmen aber gleichzeitig, dass nach dem Tode des länger lebenden der beiderseitige Nachlass z.B. an die gemeinsamen Kinder fallen soll.
Was geschieht jedoch, wenn bereits nach dem Tode des zunächst versterbenden einer der Kinder, da er ja durch das gemeinschaftliche Testament zunächst enterbt wurde, seinen „Pflichtteil“ geltend macht und so bereits die Hälfte des gesetzlichen Erbes für sich einverlangt?
Dies führte insbesondere gegenüber den anderen Kindern zu Ungerechtigkeiten und schmälert gleichzeitig auch das Erbe des überlebenden Ehegatten. Dies zu verhindern ist es möglich, so genannte „Strafklauseln“ zu formulieren, die letztendlich oft dazu führen, dass Pflichtteile nicht geltend gemacht werden.
Es könnte etwa bestimmt werden, dass Pflichtteilsberechtigte, die ihr Erbe bereits bei der ersten Erbschaft geltend machen, im Falle des Todes des überlebenden Ehegatten dann ihrerseits vom Erbe ausgeschlossen und erneut auf den Pflichtteil gesetzt werden. Hier beraten wir Sie ausführlich und mit langjähriger Erfahrung.
Freiburg, 2010.
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