Von Ulf Weigelt | © ZEIT ONLINE
Geschäftspartner beschenken sich gerne. Doch auf die Flasche Wein folgt schnell die Kündigung. Was darf man annehmen? Die Kolumne zum Arbeitsrecht.
Ich arbeite bei einem Immobilienmakler. Unter anderem vergebe ich anstehende Reparaturen in Wohnungen und Häusern. Zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag bekomme ich immer mal wieder Geschenke von den beauftragten Handwerkern. Nun hat mein Chef davon erfahren und mir verboten, diese Geschenke anzunehmen. Zudem habe ich eine Abmahnung erhalten. Wie soll ich mich jetzt verhalten?,
fragt Ralf Semmler
Sehr geehrter Herr Semmler,
Für jeden Chef ist es eine brisante Angelegenheit, wenn seine Mitarbeiter Geschenke annehmen. Denn es besteht immer die Gefahr, dass der Mitarbeiter dann nicht mehr alleine die Interessen seines Arbeitgebers wahrnimmt. Arbeitnehmer sind gegenüber ihren Arbeitgebern aber zur Loyalität verpflichtet. Nicht verwunderlich also, dass so manch ein Chef gereizt reagiert.
Nehmen Sie bei der Ausführung ihrer Aufgaben geldwerte Geschenke an oder erhalten andere Vorteile von Dritten, könnte Ihnen vorgeworfen werden, dass diese Präsente Sie in Ihrem Verhalten beeinflussen. Sie könnten sich zu Gunsten des „Verschenkers“ verhalten – und eventuell zum Nachteil Ihres Arbeitgebers. Da kann man schnell an Bestechlichkeit denken.
Ein Beispiel: Sie vergeben eine Wohnungsrenovierung an Handwerker A. Er gibt zwar nicht das günstigste Angebot ab, aber Sie wissen, dass Handwerker A die beste Leistung abliefert. Als Dankeschön für den Auftrag erhalten Sie von ihm zwei Theaterkarten. Ihr Arbeitgeber könnte nun vermuten, Sie hätten den Handwerker A nur bevorzugt, weil Sie wussten, dass er Sie beschenken würde – und obwohl er teuer ist als Handwerker B.
Arbeitgeber können in solchen Fällen sogar eine Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung erteilt zu haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob es zu einem Vorfall kommt, bei dem der Arbeitgeber geschädigt wird, oder ob der Mitarbeiter überhaupt ernsthaft beabsichtigte, gegen die Interessen seines Arbeitgebers zu handeln. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Mitarbeiters ist gestört, eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Und das Geschenk spricht dann für sich.
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