Von Ulf Weigelt | © ZEIT ONLINE
Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter – und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf.
Ich habe eine Lehrstelle gefunden und soll jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel gefunden. Kann ich sie ohne Bedenken unterschreiben?
fragt Karsten Leuter
Sehr geehrter Herr Leuter,
Zu ihrem Schutz bauen viele Betriebe Verschwiegenheitsklauseln in ihre Verträge ein. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören zum Kapital eines jeden Arbeitgebers. Werden sie ausgeplaudert, drohen wirtschaftliche Schäden – beispielsweise, weil ein Konkurrent die neue Erfindung abkupfert oder ein ähnliches Produkt früher auf den Markt bringt. Weshalb man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tunlichst für sich behält. Denn wenn Sie diese Regel ignorieren, kann es für Sie nicht nur brenzlig, sondern vor allem auch teuer werden.
Mit der Unterschrift im Arbeitsvertrag verpflichten Sie sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch nach Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses.
Das Bundesarbeitsgericht definiert Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als “alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind”.
Manchmal finden sich in Verschwiegenheitsklauseln Sätze wie “Dies gilt auch für solche Angelegenheiten, die der Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet.” Oft werden in den Klauseln zudem konkrete Folgen formuliert, die ein Verstoß haben kann. So kann sich Ihr zukünftiger Arbeitgeber Schadenersatzansprüche vorbehalten und Ihnen eine fristlose Kündigung androhen.
Aber auch ohne vertragliche Regelung sind Sie nicht von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Sie ergibt sich automatisch aus Ihrer Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die Verschwiegenheitsklausel konkretisiert lediglich Regeln und Folgen.
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