Archiv für Vertragsrecht

Da staunt der Chef – Die geheimnisvolle Klausel

Von Ulf Weigelt | © ZEIT ONLINE

Nichts verraten!, fordert mancher Chef von seinem Mitarbeiter – und will es auch noch schriftlich haben. Doch darf er das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf.

Ich habe eine Lehrstelle gefunden und soll jetzt meinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Im Vertrag habe ich eine Verschwiegenheitsklausel gefunden. Kann ich sie ohne Bedenken unterschreiben?
fragt Karsten Leuter

Sehr geehrter Herr Leuter,

Zu ihrem Schutz bauen viele Betriebe Verschwiegenheitsklauseln in ihre Verträge ein. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gehören zum Kapital eines jeden Arbeitgebers. Werden sie ausgeplaudert, drohen wirtschaftliche Schäden – beispielsweise, weil ein Konkurrent die neue Erfindung abkupfert oder ein ähnliches Produkt früher auf den Markt bringt. Weshalb man Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tunlichst für sich behält. Denn wenn Sie diese Regel ignorieren, kann es für Sie nicht nur brenzlig, sondern vor allem auch teuer werden. Weiter lesen »

Vereinbarung über Rückzahlung für Ehe-Kredite nach Scheidung

Eine anlässlich der Scheidung zwischen Eheleuten getroffene Vereinbarung über die Rückführung gemeinsam aufgenommener Bankkredite, hat nur interne Wirkung. Für die kreditgebende Bank ist es rechtlich ohne Bedeutung, dass sich ein Ehegatte verpflichtet hat, ein Darlehen alleine abzubezahlen. Die bloße Mitteilung der Eheleute, wie sie die monatlichen Zahlungen zwischen sich aufgeteilt haben, führt daher nicht zur Schuldbefreiung gegenüber dem Geldinstitut. Kommt der sich zur alleinigen Darlehensrückführung verpflichtende Ehegatte seinen Zahlungen nicht nach, kann sich die Bank ohne weiteres an den anderen Gesamtschuldner halten.

Urteil des LG Coburg vom 04.11.2008
23 O 426/08
Justiz Bayern online

Quelle: Finanzenchannel.de

Nix versteh’n, trotzdem gekauft? Vertrag ist gültig

Weder verbraucherfeindlich noch sittenwidrig

Wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim Vertragsabschluss nicht versteht und den Vertrag trotzdem abschließt, hat sich das selbst zuzuschreiben.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Kunde den Kauf einer Küche nach drei Tagen rückgängig gemacht. Das Möbelhaus verlangte wie in den AGB vereinbart eine Pauschale von 25 Prozent des Kaufpreises. Der Käufer wollte die 1.700 Euro Schadenersatz aber nicht zahlen. Daraufhin zog das Möbelhaus vor Gericht und bekam recht. Das Urteil ist rechtskräftig. Weiter lesen »