Archiv für Gewerbemietrecht

Neue Rechtsprechung zur Sicherheitsleistung

Gewerbemiete – Wo landet Ihre Kaution?

Gemäß § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Die dabei erzielten Erträge stehen dem Mieter zu.

Der BGH hat in dem Beschluss -5 StR 354/07- vom 02.04.2008 ausgeführt, dass § 551 Abs. 3 BGB nicht analog auf gewerbliche Mietverhältnisse anzuwenden ist. Die Vorschrift gelte ausdrücklich nur für Wohnraummietverhältnisse. Da der Gesetzgeber diese Regelung bewusst nicht als allgemeine mietvertragliche Regelung ausgestaltet habe, liege keine Lücke vor, die im Wege einer Analogie geschlossen werden könnte. Weiter lesen »