Archiv für Arbeitsrecht
18. Februar 2011 at 17:59 · Filed under Arbeitsrecht, News, Urteile
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung zu beurteilen, welche darauf gestützt war, dass der Mitarbeiter zwei Geschäftsführer des Arbeitgebers beleidigt habe. Gegenüber Kunden habe er in ehrverletzender Weise behauptet, einer von ihnen habe ein Alkoholproblem. Es sei vorgekommen, dass er in betrunkenem Zustand die Orientierung verloren und im Garten übernachtet habe. Von einem anderen Geschäftsführer habe er behauptet, seiner Meinung nach sei er für die kaufmännische Leitung der Firma ungeeignet. Er habe auch keine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen. Hinsichtlich der weiblichen Mitarbeiter sei er mehr an deren äußerlichen als an deren fachlichen Qualitäten interessiert. Der Anwalt des Arbeitnehmers erkannte wohl, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen könnten, was sogar zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach sich ziehen könnte. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht war jedoch der Auffassung und hob hervor, dass die erfolgten Äußerungen die Vertrauensgrundlage nicht in einem so hohen Maße gestört hätten, dass jede weitere Mitarbeit des Arbeitnehmers im Betrieb für die Firma unzumutbar sei. Dieser Meinung folgte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und bestätigte auch dem Anwalt gegenüber, dass der Mitarbeiter den Geschäftsführer ja nicht als „orientierungslosen Alkoholiker“ bezeichnet habe, sondern dass er lediglich einen einzelnen Vorfall geschildert habe. Auf die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens komme es im Arbeitsrecht und bei einer Kündigung nicht an. Eine Beleidigung des Arbeitnehmers bei einer Kündigung müsse schon „grob“ sein, es müsse etwa eine besonders schwere, den Arbeitgeber kränkende Beleidigung vorliegen, d.h. es müsse eine bewusste und gewollte Ehrenkränkung aus gehässigen Motiven vorliegen. Dieses sei hier nicht erkennbar, besätigte er dem Anwalt.
Urteil LAG Niedersachsen vom 12.02.2010 AZ. 10 Sa 569/09
Rechtsanwalt Stephan Neubert, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigungen, Freiburg
Telefon 0761 / 3 30 82
5. August 2010 at 16:41 · Filed under Allgemein, Arbeitsrecht, News, Urteile
5. August 2010 at 16:09 · Filed under Arbeitsrecht, Artikel
Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes
Arbeitsgericht Münster Az. 3 Ca 320/10, Vergleich vom 06.07.2010
Vor dem Arbeitsgericht Münster wurde der Fall einer langjährigen Mitarbeiterin des Studentenwerks verhandelt, welche 45 Minuten zu spät zum Dienst erschien, sich aber im betrieblichen Zeiterfassungssystem als „pünktlich zur Arbeit gekommen“ einschrieb. Nach Bekanntwerden dieses Umstandes erhielt sie eine fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Rechtsanwalt erhob Kündigungsschutzklage. Das Gericht stellte fest, dass eine Manipulation des betrieblichen Zeiterfassungssystems zwar rechtswidrig sei, indes jedoch keine fristlose Kündigung rechtfertige. Eine Abmahnung habe insbesondere nach 25 jähriger Betriebszugehörigkeit im vorliegenden Fall ausgereicht. Ihr Rechtsanwalt einigte sich im Prozess mit dem Arbeitgeber dahingehend, dass eine Abmahnung in ihren Arbeitspapieren eingetragen wurde, das Arbeitsverhältnis jedoch auf einem anderen Arbeitsplatz des Betriebs fortgesetzt wurde.
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Telefon 0761 33082
2. August 2010 at 15:50 · Filed under Allgemein, Arbeitsrecht, News
Das Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die einer Mitarbeiter ausgesprochene fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Bedrohung und Beleidigung einer Mitarbeiterin für rechtmäßig. Der Kündigung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung erhielt die Bäckereiverkäuferin die Aufforderung, eine neue, auszubildende Mitarbeiterin korrekt zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Kurz darauf wurde die selbe Mitarbeiterin auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem weiteren Gespräch mit dem Arbeitgeber gebeten. Nach dem Gespräch suchte die Mitarbeiterin erneut die Auszubildende auf und warf ihr vor, sie sei schuld an dem weiteren Personalgespräch. Weil die Auszubildende sich bedroht fühlte, brach sie in Tränen aus. Am nächsten Tag wurde die Mitarbeiterin einmal mehr vom Arbeitgeber angewiesen, gegenüber der Auszubildenden und den übrigen Kolleginnen korrektes Verhalten walten zu lassen. Dies sei die letzte Mahnung. Direkt darauf fuhr die Mitarbeiterin dann in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin u.a. mit den Worten: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt“. Hierauf sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus.
Begründet wurde die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung damit, dass die Angestellte trotz erfolgter Abmahnung ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe.
Rechtsanwalt Freiburg Beratung im Arbeitsrecht
Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein 3 Sa 224/09
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2. August 2010 at 14:53 · Filed under Arbeitsrecht
Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte im Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der in einem Müllbeseitigungsunternehmen beschäftigt, aus einem im Müll befindlichen Karton ein dort entsorgtes Kinderbett ohne Erlaubnis des Arbeitgebers mit nach Hause nahm. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus, es habe bereits eine Abmahnung gegeben, welche sich ebenfalls auf die Mitnahme von im Müll befindlicher Gegenstände bezog. Das Landesarbeitsgericht als auch das zuvor mit der Angelegenheit befasste Arbeitsgericht erklärten die Kündigung für unzulässig, da unverhältnismäßig. Zwar liege ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor, allerdings hätte eine angemessene Interessenabwägung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers am Arbeitsverhältnis Vorrang. Gründe hierfür sei das bereits lange andauernde Arbeitsverhältnis und das Fehlen eines wirtschaftlichen Wertes des als Müll zur Entsorgung gegebenen Kinderbetts. Arbeitsrecht
Landes Arbeitsgericht Baden-Württemberg 13 Sa 59/09
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27. Juli 2010 at 15:33 · Filed under Arbeitsrecht, Urteile
Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.
Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09
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25. April 2010 at 13:16 · Filed under Arbeitsrecht
Nimmt ein Mitarbeiter ausrangierte betriebliche Gegenstände mit, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung
Das LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010, Az. 3 Sa 324/09, stellte, ebenso wie in der Vorinstanz des Arbeitsgerichts Elmshorn fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Betriebseigentum die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen muss. Es müsse immer der Einzelfall geprüft werden.
In dem zu beurteilenden Fall nahm der Mitarbeiter einer Firma 30 Jahre alte Werkbänke aus Holz und Metall mit nach Hause, ohne hierzu indes eine besondere Erlaubnis erhalten zu haben. Ihm wurde durch seinen Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht entschied vorliegend, dass hier im konkreten Fall auch eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich zu Lasten des Arbeitgebers begangener Vermögensdelikte nimmt zwar stets die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung an, selbst wenn es sich um Sachen geringfügigen Wertes handelt. Die Besonderheit des vorliegenden Falles war allerdings, dass die Werkbänke bereits einmal den Mitarbeitern vor einer geplanten Entsorgung zur Mitnahme angeboten wurden, ohne dass es hierzu jedoch kam. Nachdem sich nunmehr für einen Mitarbeiter eine Nutzungsmöglichkeit ergab, nahm einer der Arbeiter des Betriebs die Werkbänke mit, ohne sich zuvor noch einmal gesondert um eine Erlaubnis zu bemühen.
Wir weisen den Leser darauf hin, dass es sich nach unserer Ansicht im vorliegenden Fall jedoch um eine absolute Ausnahmeentscheidung handelt und empfehlen jedem Mitarbeiter auch in vergleichbaren Fällen die ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs einzuholen.
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht , Telefon 0761 33082



15. April 2010 at 15:57 · Filed under Arbeitsrecht
Androhung einer arbeitsrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag
Wieder einmal zeigt es sich, dass ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt sehr wichtig ist.
In einer ganz neuen Entscheidung vom März 2010 hat das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass in einem Prozess, in welchem der Arbeitnehmer einen unter Androhung einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beweispflichtig dafür ist, dass er etwa eine ihm vom Arbeitgeber unterstellte Unterschlagung oder einen Diebstahl nicht begangen hat.
Dem Gerichtsverfahren lag folgender Fall zugrunde:
Die Klägerin war Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts. Eine vom Arbeitgeber geschickte Testkäuferin behauptete, sie könne nachweisen, dass die Klägerin zwei Schachteln Zigaretten nicht vorgeschrieben in der Kasse verbucht habe. Die Klägerin war sich keiner Schuld bewusst und wehrte sich gegen den Vorhalt. Der Arbeitgeber drohte ihr nun mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige. Sie könne allerdings auch einem bereits vorgefertigten Arbeitsaufhebungsvertrag zustimmen, um so weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. Dies tat die Klägerin in der Stresssituation dann auch. Im anschließend von ihr angestrengten Prozess, in welchem sie den Aufhebungsvertrag mit dem Vortrag anfechten wollte, sie sei durch die Androhung einer Kündigung unter Druck gesetzt worden, und ihre Erklärung habe sich insofern nicht freiwillig abgegeben, unterlag sie. Das Gericht war der Auffassung, dass ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern durchaus eine fristlosen Kündigung androhen und ihm alternativ einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegen dürfe. Im hier vorliegenden Anfechtungsprozess trage der Kläger die Beweislast für die vorgetragenen Anfechtungsgründe. Im Gegensatz zu einem Kündigungsschutzprozess hätte hier der Mitarbeiter beweisen müssen, dass er keinen Diebstahl oder keine Unterschlagung begangen habe.
LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Telefon 0761 33082
Anwalt für Arbeitsrecht
14. Dezember 2009 at 15:23 · Filed under Arbeitsrecht, Artikel, News
Ein Arbeitsverhältnis sollte immer auf Vertrauen basieren und im Idealfall so lange halten, wie nur möglich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Abmahnungen oder Kündigungen bekommen, die sie nicht nachvollziehen können und bei denen Sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt seien. Immer dann, wenn es um solche Fälle geht, ist das Arbeitsrecht zuständig und dann wird man auch um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen.
In der heutigen Zeit kann es schnell passieren, dass man eine Kündigung erhält. Aus welchem Grund auch immer. Dann sollte man so etwas nicht stillschweigend hinnehmen, sondern kämpfen. Deswegen ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich. Weiter lesen »
3. August 2009 at 21:54 · Filed under Arbeitsrecht, News
Von FOCUS-Online-Redakteurin Catrin Gesellensetter
Bei tropischen Temperaturen schuften Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich im Schweiße ihres Angesichts. Der Gesetzgeber sieht der Quälerei tatenlos zu.
Es ist ja nicht verwerflich, beim Arbeiten gelegentlich ins Schwitzen zu kommen. Was sich dieser Tage in deutschen Büroräumen abspielt, hat mit gesundem Transpirieren allerdings nur noch wenig zu tun. Heerscharen dunkel gewandeter Bürohengste schleppen sich schweißgebadet von einem Meeting zum nächsten oder versuchen mit hochrotem Kopf, ihre Gedanken zu sortieren. Bei Außentemperaturen von über 30 Grad gelingt das allerdings nicht immer: Eine funktionsfähige Klimaanlage gehört im tropischen Deutschland noch lange nicht zum Standard, und so schmoren Millionen Arbeitnehmer dieser Tage buchstäblich in ihrem eigenen Saft.
Kollege, Sie stinken
Die eigentliche Tragik an diesem Zustand ist allerdings: Er lässt sich nicht ändern. Anders als in goldenen Schülertagen, als die Hofpause fast nahtlos ins Hitzefrei überging, müssen erwachsene Arbeitnehmer auch in der Gluthitze des Sommers vollen Einsatz zeigen. Zwar hat das Gesetz Arbeitgebern eine „allgemeine Fürsorgepflicht“ gegenüber ihren Mitarbeitern auferlegt. Die besagt aber nur, dass die Büroräume so einzurichten sind, „dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind“. Da Schwitzen per se eher gesund denn lebensbedrohlich ist, fehlt hitzeempfindlichen Arbeitnehmern an dieser Stelle bereits eine Handhabe, um ihren Chef zum Handeln zu zwingen. Weiter lesen »
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