Archiv für News

Arbeitsrecht: Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes.

Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes

Arbeitsgericht Münster Az. 3 Ca 320/10, Vergleich vom 06.07.2010

Vor dem Arbeitsgericht Münster wurde der Fall einer langjährigen Mitarbeiterin des Studentenwerks verhandelt, welche 45 Minuten zu spät zum Dienst erschien, sich aber im betrieblichen Zeiterfassungssystem als „pünktlich zur Arbeit gekommen“ einschrieb. Nach Bekanntwerden dieses Umstandes erhielt sie eine fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Rechtsanwalt erhob Kündigungsschutzklage. Das Gericht stellte fest, dass eine Manipulation des betrieblichen Zeiterfassungssystems zwar rechtswidrig sei, indes jedoch keine fristlose Kündigung rechtfertige. Eine Abmahnung habe insbesondere nach 25 jähriger Betriebszugehörigkeit im vorliegenden Fall ausgereicht. Ihr Rechtsanwalt einigte sich im Prozess mit dem Arbeitgeber dahingehend, dass eine Abmahnung in ihren Arbeitspapieren eingetragen wurde, das Arbeitsverhältnis jedoch auf einem anderen Arbeitsplatz des Betriebs fortgesetzt wurde.

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung bei Bedrohung und Beleidigung von Mitarbeitern

Das Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die einer Mitarbeiter ausgesprochene fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Bedrohung und Beleidigung einer Mitarbeiterin für rechtmäßig. Der Kündigung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung erhielt die Bäckereiverkäuferin die Aufforderung, eine neue, auszubildende Mitarbeiterin korrekt zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Kurz darauf wurde die selbe Mitarbeiterin auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem weiteren Gespräch mit dem Arbeitgeber gebeten. Nach dem Gespräch suchte die Mitarbeiterin erneut die Auszubildende auf und warf ihr vor, sie sei schuld an dem weiteren Personalgespräch. Weil die Auszubildende sich bedroht fühlte, brach sie in Tränen aus. Am nächsten Tag wurde die Mitarbeiterin einmal mehr vom Arbeitgeber angewiesen, gegenüber der Auszubildenden und den übrigen Kolleginnen korrektes Verhalten walten zu lassen. Dies sei die letzte Mahnung. Direkt darauf fuhr die Mitarbeiterin dann in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin u.a. mit den Worten: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt“. Hierauf sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus.

Begründet wurde die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung damit, dass die Angestellte trotz erfolgter Abmahnung ihr beanstandetes Verhalten sofort wiederholt habe.

Rechtsanwalt Freiburg Beratung im Arbeitsrecht

Landes Arbeitsgericht Schleswig-Holstein 3 Sa 224/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht

Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll, Arbeitsrecht

Keine Kündigung wegen Entwendung von Müll

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte im Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der in einem Müllbeseitigungsunternehmen beschäftigt, aus einem im Müll befindlichen Karton ein dort entsorgtes Kinderbett ohne Erlaubnis des Arbeitgebers mit nach Hause nahm. Der Arbeitgeber sprach ihm daraufhin die fristlose Kündigung aus, es habe bereits eine Abmahnung gegeben, welche sich ebenfalls auf die Mitnahme von im Müll befindlicher Gegenstände bezog. Das Landesarbeitsgericht als auch das zuvor mit der Angelegenheit befasste Arbeitsgericht erklärten die Kündigung für unzulässig, da unverhältnismäßig. Zwar liege ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor, allerdings hätte eine angemessene Interessenabwägung des Bestandsschutzinteresses des Arbeitnehmers am Arbeitsverhältnis Vorrang. Gründe hierfür sei das bereits lange andauernde Arbeitsverhältnis und das Fehlen eines wirtschaftlichen Wertes des als Müll zur Entsorgung gegebenen Kinderbetts. Arbeitsrecht

Landes Arbeitsgericht  Baden-Württemberg 13 Sa 59/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht

Keine Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung, Arbeitsrecht.

Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen.                                                                                                                                                                                Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.

Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht

Diebstahl und Kündigung

Nimmt ein Mitarbeiter ausrangierte betriebliche Gegenstände mit, so rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung

Das LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.01.2010, Az. 3 Sa 324/09, stellte, ebenso wie in der Vorinstanz des Arbeitsgerichts Elmshorn fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Betriebseigentum die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen muss. Es müsse immer der Einzelfall geprüft werden.

In dem zu beurteilenden Fall nahm der Mitarbeiter einer Firma 30 Jahre alte Werkbänke aus Holz und Metall mit nach Hause, ohne hierzu indes eine besondere Erlaubnis erhalten zu haben. Ihm wurde durch seinen Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht entschied vorliegend, dass hier im konkreten Fall auch eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich zu Lasten des Arbeitgebers begangener Vermögensdelikte nimmt zwar stets die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung an, selbst wenn es sich um Sachen geringfügigen Wertes handelt. Die Besonderheit des vorliegenden Falles war allerdings, dass die Werkbänke bereits einmal den Mitarbeitern vor einer geplanten Entsorgung zur Mitnahme angeboten wurden, ohne dass es hierzu jedoch kam. Nachdem sich nunmehr für einen Mitarbeiter eine Nutzungsmöglichkeit ergab, nahm einer der Arbeiter des Betriebs die Werkbänke mit, ohne sich zuvor noch einmal gesondert um eine Erlaubnis zu bemühen.

Wir weisen den Leser darauf hin, dass es sich nach unserer Ansicht im vorliegenden Fall jedoch um eine absolute Ausnahmeentscheidung handelt und empfehlen jedem Mitarbeiter auch in vergleichbaren Fällen die ausdrückliche Erlaubnis seines Chefs einzuholen.

Rechtsanwalt Neubert, Freiburg

Aufhebungsvertrag bei Androhung einer Kündigung

Androhung einer arbeitsrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Wieder einmal zeigt es sich, dass ein rechtzeitiger Gang zum Rechtsanwalt sehr wichtig ist.

In einer ganz neuen Entscheidung vom März 2010 hat das Landesarbeitsgericht Hessen geurteilt, dass in einem Prozess, in welchem der Arbeitnehmer einen unter Androhung einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers abgeschlossenen Aufhebungsvertrag beweispflichtig dafür ist, dass er etwa eine ihm vom Arbeitgeber unterstellte Unterschlagung oder einen Diebstahl nicht begangen hat.

Dem Gerichtsverfahren lag folgender Fall zugrunde:

Die Klägerin war Mitarbeiterin eines Drogeriemarkts. Eine vom Arbeitgeber geschickte Testkäuferin behauptete, sie könne nachweisen, dass die Klägerin zwei Schachteln Zigaretten nicht vorgeschrieben in der Kasse verbucht habe. Die Klägerin war sich keiner Schuld bewusst und wehrte sich gegen den Vorhalt. Der Arbeitgeber drohte ihr nun mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige. Sie könne allerdings auch einem bereits vorgefertigten Arbeitsaufhebungsvertrag zustimmen, um so weiteren Unannehmlichkeiten zu entgehen. Dies tat die Klägerin in der Stresssituation dann auch. Im anschließend von ihr angestrengten Prozess, in welchem sie den Aufhebungsvertrag mit dem Vortrag anfechten wollte, sie sei durch die Androhung einer Kündigung unter Druck gesetzt worden, und ihre Erklärung habe sich insofern nicht freiwillig abgegeben, unterlag sie. Das Gericht war der Auffassung, dass ein Vorgesetzter seinen Mitarbeitern durchaus eine fristlosen Kündigung androhen und ihm alternativ einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegen dürfe. Im hier vorliegenden Anfechtungsprozess trage der Kläger die Beweislast für die vorgetragenen Anfechtungsgründe. Im Gegensatz zu einem Kündigungsschutzprozess hätte hier der Mitarbeiter beweisen müssen, dass er keinen Diebstahl oder keine Unterschlagung begangen habe.

LAG Hessen, Urteil vom 22.03.2010, Az. 17 Sa 1303/09

Stephan Neubert Rechtsanwalt Freiburg

Bei Problemen mit dem Arbeitsrecht

Ein Arbeitsverhältnis sollte immer auf Vertrauen basieren und im Idealfall so lange halten, wie nur möglich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Abmahnungen oder Kündigungen bekommen, die sie nicht nachvollziehen können und bei denen Sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt seien. Immer dann, wenn es um solche Fälle geht, ist das Arbeitsrecht zuständig und dann wird man auch um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen.

In der heutigen Zeit kann es schnell passieren, dass man eine Kündigung erhält. Aus welchem Grund auch immer. Dann sollte man so etwas nicht stillschweigend hinnehmen, sondern kämpfen. Deswegen ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich. Weiter lesen »

Der Anwalt im Raum Freiburg

Wann waren Sie zum letzten Mal beim Anwalt? Wenn Sie bisher noch nie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen mussten, dann hatten Sie Glück. Denn es ist heute gar nicht außergewöhnlich, dass man einen Rechtsanwalt braucht.

Beispiel 1:

Scheidung. Selbst wenn sich die Ehepartner einig sind, wird ein Anwalt benötigt, der einen vor Gericht vertritt. Wenn es dann auch noch um Streitfragen geht, ist das Ganze noch wichtiger.

Beispiel 2:

Arbeitsrecht. Sie als Arbeitnehmer erhalten eine ungerechtfertigte Abmahnung oder sogar die Kündigung. Wer das anfechten möchte, der braucht ebenfalls einen Rechtsanwalt.

Beispiel 3:

Verkehrsrecht. Sie haben einen Unfall, egal, ob Sie selbst schuld sind oder der Gegner. Sofern man sich nicht einig wird, geht das Ganze vor Gericht. Und auch hier kann es teuer werden. Weiter lesen »

Bei Rechtsstreitigkeiten rechtzeitig zum Anwalt

Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist in den meisten Fällen keine angenehme Sache. Entweder geht es darum, dass man selbst sein Recht durchsetzen will oder ein anderer will einen ans Leder. So oder so ist ein Rechtsanwalt eine gute Wahl. Denn er vertritt einen nicht nur bei Gericht und wahr die Interessen, sondern er kennt sich mit dem deutschen Recht aus, kennt Schlupflöcher, weiß, wie und wo er etwas herausholen kann und wie er mit Staatsanwalt und Rechtsanwaltskollegen umgehen muss. Das alles sind Dinge, die ein Laie nicht weiß und nicht kennt. Weiter lesen »

aufhebung des ordnungswidrigkeitengesetz

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.

Plünderung im besetzten Gebiet!

Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
Quelle: webnews.de

Nächste Einträge »