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18. Februar 2011 at 19:39 · Filed under Artikel, Erbrecht, News
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte nachfolgenden Fall zu entscheiden:
Ein Erblasser schrieb in sein Testament, dass einem Verwandten ein Teil einer ihm gehörigen Immobilie als Vermächtnis zukommen sollte. Bevor der Erblasser indes verstarb, verkaufte er das Grundstück jedoch, ohne aber das Testament entsprechend abzuändern. Der Anwalt des mit dem Vermächtnis bedachten verlangte nun von den Erben Wertersatz, d.h. einen Geldbetrag, der dem dem Vermächtnis entsprechenden Wert der Immobilie entsprach. Das Oberlandesgericht prüfte nun in zweiter Instanz, ob es dem Willen des Erblassers entsprochen hätte, wenn der Vermächtnisnehmer nunmehr gleichwohl noch bedacht wäre. Der Rechtsanwalt des Vermächtnisnehmers trug vor, im Wege einer ergänzenden Testamentsauslegung käme man auf jeden Fall zu dem Ergebnis, dass dies dem Willen des Erblassers entsprochen hätte. Vorliegend gab es Äußerungen dritter Personen, die bestätigten, dass es der Wunsch des Erblassers gewesen sein müsse, dass der nunmehr leer ausgegangene Vermächtnisnehmer auf jeden Fall etwas hätte erhalten solle. Er gab der Klage des Rechtsanwalts des Vermächtnisnehmers statt und sprach dem Bedachten einen Teil des Erlöses vom veräußerten Grundstück zu.
OLG Koblenz Urteil vom 29.09.2009 AZ. 2 U 204/09
juris PR-FamR 19/2010
Rechtsanwalt Stephan Neubert, Freiburg. Ihr Anwalt für Erbrecht und Pflichtteil,
T. 0761 / 3 30 82
18. Februar 2011 at 19:28 · Filed under Artikel, Erbrecht, News, Urteile
Auch ein nicht vorhandenes Testament kann wirksam sein. Normalerweise hat ein Erbe das Testament, in welchem er zum Erben berufen wurde, seine Erbenstellung durch Vorlage des Originals des Testaments nachzuweisen. Für den Fall allerdings, dass das Testament ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet wurde, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist, urteilte das Oberlandesgericht München unlängst wird die Wirksamkeit des Testaments dadurch nicht zwangsläufig verwehrt. Das Vorhandensein des Testaments und deren behaupteten Inhalt kann mit allen zulässigen Beweismitteln nachgewiesen werden. Hierzu gehört auch die Vernehmung von Zeugen. Für den Fall, dass ein angeblicher Erbe das Vorhandensein eines solchen Testaments auf eine Zeugenaussage stützt, ist allerdings Voraussetzung, dass der Zeuge das Testament auch selbst gelesen haben muss. Eine Kenntnis vom Hörensagen genügt in keinem Falle. Natürlich sind die Anforderungen an einen solchen Zeugenbeweis sehr hoch. Hier muss schon jedes Detail aufgeklärt sein.
Beschluss des OLG München vom 22.04.2010 AZ. 31 Wx 11/10
MDR 2010, 1123
Rechtsanwalt Stephan Neubert, Ihr Anwalt für Erbrecht und Pflichtteil, Freiburg
Telefon 0761 / 3 30 82
25. Oktober 2010 at 17:43 · Filed under Allgemein, Artikel, Familienrecht, Scheidungsrecht
Ein neues Prozessrecht für Familienverfahren und für die freiwillige Gerichtsbarkeit sorgt für mehr Klarheit im Familienrecht.
Das familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden künftig vom Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die Gerichtskosten dieser Verfahren bestimmen sich nach dem neuen Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.
Bisher fehlte es diesem Rechtsgebiet an Systematik und Geschlossenheit: In familiengerichtlichen Verfahren fanden bislang verschiedene Verfahrensordnungen nebeneinander Anwendung: die Zivilprozessordnung, das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Hausratsverordnung und weitere Nebengesetze.
Kindschaftssachen zuerst
Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe regeln, sind zukünftig vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Diese Angelegenheiten werden in einem Termin erörtert. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Möglichkeit der Bestellung eines Umgangspflegers vorgesehen. Dieser soll bei schwerwiegenden Umgangskonflikten sicherstellen, dass der Kontakt des Kindes zu dem Umgangsberechtigten nicht abbricht.
Neu: Großes Familiengericht
Mit dem Großen Familiengericht wird die sachliche Zuständigkeit der Familiengerichte erweitert. Die Gerichte können damit alle Familiensachen, die bislang auch vor den Zivilgerichten oder Vormundschaftsgerichten zu führen sind, in einer Zuständigkeit entscheiden.
Zu den Familiensachen gehören:
- Ehesachen,
- Kindschaftssachen,
- Abstammungssachen,
- Adoptionssachen,
- Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen,
- Gewaltschutzsachen,
- Versorgungsausgleichssachen,
- Unterhaltssachen,
- Güterrechtssachen,
- sonstige Familiensachen,
- Lebenspartnerschaftssachen.
Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das vielfach geänderte und nachgebesserte Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammt noch aus dem Jahr 1898. Es regelt das Verfahren in Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass und Registersachen.
Das neue Gesetz definiert nun erstmals die Verfahrensbeteiligten und ihre Rechte im Verfahren. Neben einer allgemeinen Definition der Beteiligten (§ 7 FamFG) sind zum Beispiel in Abstammungssachen die Verfahrensbeteiligten genau festgelegt. Demnach sind zu beteiligen: das Kind, die Mutter, der Vater sowie im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft der behauptet, der Vater eines Kindes zu sein.
Beteiligt wird auch eine Behörde, die eine anerkannte Vaterschaft anfechten kann. Das Bundeskabinett hat im August 2006 einen Gesetzentwurf beschlossen, der es Behörden, die von den Bundesländern im einzelnen zu bestimmen sind, ermöglichen soll, Vaterschaftsanerkenntnisse anzufechten. Vaterschaften, die nur anerkannt worden sind, um dem Kind oder einem Elternteil eine erlaubte Einreise oder einen erlaubten Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, sollen keinen Bestand haben. Anfechtbar sind Vaterschaftsanerkennungen ohne leibliche und soziale Beziehung zum Kind.
Rechtsmittelsystem
Die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen ist künftig generell befristet. Die Entscheidungen sind mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat und wird bei einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung auf zwei Wochen verkürzt.
Die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht wird ersetzt durch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Sie ist zulässig, wenn eine Entscheidung zur Vereinheitlichung oder zur Fortbildung des Rechts geboten ist.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
21. Oktober 2010 at 18:12 · Filed under Artikel, Familienrecht, Scheidungsrecht, Urteile
Das OLG Schleswig hatte letzthin im Familienrecht über nachfolgenden Fall zu urteilen: Eine Grundschullehrerin, welche bereits mehrere Jahre eine Teilzeittätigkeit an der selben Schule ausgeübt hatte, lebte in Scheidung. Sie machte über ihren Rechtsanwalt Unterhaltsansprüche geltend. Ihr Anwalt riet ihr, sich räumlich nur eingeschränkt auf eine Vollzeitstelle zu bewerben. Mehr brauche sie nicht zu tun. Der Rechtsanwalt der Gegenseite verlangte bundesweite Bemühungen zur Aufnahme einer Ganztagstätigkeit. Das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht hielt es im vorliegenden Fall nicht für zumutbar, eine relativ gesicherte Position unter Inkaufnahme eines Umzugs an einen anderen Ort aufzugeben. Der Rechtsanwalt der Lehrerin hatte somit zu Recht bei der Unterhaltsberechnung nur das derzeit erzielte Einkommen aus der Teilzeittätigkeit zugrunde gelegt. Die Auffassung des gegnerischen Anwalts der fiktiven Zurechnung der Einkünfte aus einer Ganzzeittätigkeit hielt das Gericht für nicht begründet und zumutbar.
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Scheidungsanwalt und und Anwalt für Familienrecht Telefon 0761 33082
22. September 2010 at 17:27 · Filed under Artikel, Familienrecht, News, Scheidungsrecht
Scheidung – Trennung – Unterhalt - Familienrecht in Freiburg
Ehegattenunterhalt bei Scheidung:
Anrechnung des tatsächlich gezahlten Volljährigenunterhalts
Im Zusammenhang mit einer Scheidung hatte der Bundesgerichtshof zuletzt nachfolgenden Fall zu entscheiden: Zwei Eheleute lebten in Scheidung. Beide Elternteile waren aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse ihrem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der im Übrigen dem anderen Elternteil unterhaltspflichtige Ehegatte bezahlte den Unterhalt für das gemeinschaftliche Kind alleine. Sein Rechtsanwalt zog nun bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung von seinem anrechenbaren Einkommen den gesamten Zahlbetrag unterhaltsmindernd ab. Der BGH teilte die Meinung des Rechtsanwalts, was letztlich dazu führte, dass sich die Unterhaltsforderung des anderen Elternteils entsprechend verminderte.
In Freiburg recherchiert: BGH Entscheidung vom 27.05.2009 Az. XII ZR 78/08
Rechtsanwalt für Scheidungen und Familienrecht Stephan Neubert, Freiburg Telefon 0761 33082
5. August 2010 at 16:09 · Filed under Arbeitsrecht, Artikel
Keine fristlose Kündigung bei unrichtiger Angabe des Dienstbeginnes
Arbeitsgericht Münster Az. 3 Ca 320/10, Vergleich vom 06.07.2010
Vor dem Arbeitsgericht Münster wurde der Fall einer langjährigen Mitarbeiterin des Studentenwerks verhandelt, welche 45 Minuten zu spät zum Dienst erschien, sich aber im betrieblichen Zeiterfassungssystem als „pünktlich zur Arbeit gekommen“ einschrieb. Nach Bekanntwerden dieses Umstandes erhielt sie eine fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers. Ihr Rechtsanwalt erhob Kündigungsschutzklage. Das Gericht stellte fest, dass eine Manipulation des betrieblichen Zeiterfassungssystems zwar rechtswidrig sei, indes jedoch keine fristlose Kündigung rechtfertige. Eine Abmahnung habe insbesondere nach 25 jähriger Betriebszugehörigkeit im vorliegenden Fall ausgereicht. Ihr Rechtsanwalt einigte sich im Prozess mit dem Arbeitgeber dahingehend, dass eine Abmahnung in ihren Arbeitspapieren eingetragen wurde, das Arbeitsverhältnis jedoch auf einem anderen Arbeitsplatz des Betriebs fortgesetzt wurde.
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Telefon 0761 33082
14. Dezember 2009 at 15:23 · Filed under Arbeitsrecht, Artikel, News
Ein Arbeitsverhältnis sollte immer auf Vertrauen basieren und im Idealfall so lange halten, wie nur möglich. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Abmahnungen oder Kündigungen bekommen, die sie nicht nachvollziehen können und bei denen Sie der Meinung sind, dass sie ungerechtfertigt seien. Immer dann, wenn es um solche Fälle geht, ist das Arbeitsrecht zuständig und dann wird man auch um einen Rechtsanwalt nicht herumkommen.
In der heutigen Zeit kann es schnell passieren, dass man eine Kündigung erhält. Aus welchem Grund auch immer. Dann sollte man so etwas nicht stillschweigend hinnehmen, sondern kämpfen. Deswegen ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unvermeidlich. Weiter lesen »
14. Dezember 2009 at 15:19 · Filed under Artikel, News
Wann waren Sie zum letzten Mal beim Anwalt? Wenn Sie bisher noch nie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen mussten, dann hatten Sie Glück. Denn es ist heute gar nicht außergewöhnlich, dass man einen Rechtsanwalt braucht.
Beispiel 1:
Scheidung. Selbst wenn sich die Ehepartner einig sind, wird ein Anwalt benötigt, der einen vor Gericht vertritt. Wenn es dann auch noch um Streitfragen geht, ist das Ganze noch wichtiger.
Beispiel 2:
Arbeitsrecht. Sie als Arbeitnehmer erhalten eine ungerechtfertigte Abmahnung oder sogar die Kündigung. Wer das anfechten möchte, der braucht ebenfalls einen Rechtsanwalt.
Beispiel 3:
Verkehrsrecht. Sie haben einen Unfall, egal, ob Sie selbst schuld sind oder der Gegner. Sofern man sich nicht einig wird, geht das Ganze vor Gericht. Und auch hier kann es teuer werden. Weiter lesen »
14. Dezember 2009 at 15:15 · Filed under Artikel, News
Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist in den meisten Fällen keine angenehme Sache. Entweder geht es darum, dass man selbst sein Recht durchsetzen will oder ein anderer will einen ans Leder. So oder so ist ein Rechtsanwalt eine gute Wahl. Denn er vertritt einen nicht nur bei Gericht und wahr die Interessen, sondern er kennt sich mit dem deutschen Recht aus, kennt Schlupflöcher, weiß, wie und wo er etwas herausholen kann und wie er mit Staatsanwalt und Rechtsanwaltskollegen umgehen muss. Das alles sind Dinge, die ein Laie nicht weiß und nicht kennt. Weiter lesen »