22. September 2010 at 17:27 · Filed under Artikel, Familienrecht, News, Scheidungsrecht
Scheidung – Trennung – Unterhalt - Familienrecht in Freiburg
Ehegattenunterhalt bei Scheidung:
Anrechnung des tatsächlich gezahlten Volljährigenunterhalts
Im Zusammenhang mit einer Scheidung hatte der Bundesgerichtshof zuletzt nachfolgenden Fall zu entscheiden: Zwei Eheleute lebten in Scheidung. Beide Elternteile waren aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse ihrem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der im Übrigen dem anderen Elternteil unterhaltspflichtige Ehegatte bezahlte den Unterhalt für das gemeinschaftliche Kind alleine. Sein Rechtsanwalt zog nun bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung von seinem anrechenbaren Einkommen den gesamten Zahlbetrag unterhaltsmindernd ab. Der BGH teilte die Meinung des Rechtsanwalts, was letztlich dazu führte, dass sich die Unterhaltsforderung des anderen Elternteils entsprechend verminderte.
In Freiburg recherchiert: BGH Entscheidung vom 27.05.2009 Az. XII ZR 78/08
Rechtsanwalt für Scheidungen und Familienrecht Stephan Neubert, Freiburg Telefon 0761 33082
21. September 2010 at 16:11 · Filed under Allgemein, Familienrecht, News, Scheidungsrecht, Urteile
Unterhaltsanspruch bei Scheidung
Kürzungen des Ehegattenunterhalts wegen verschwiegener Einkommenssteigerung
Nach § 1579 Nr. 5 BGB ist ein Unterhaltsanspruch zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines den Berechtigten zur Pflegung und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, weil der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat. Auf die Revision eines Rechtsanwalts eines Ehegatten hin hatte der Bundesgerichtshof den Fall einer Ehefrau zu entscheiden, die ihrem Ehegatten die nicht unerhebliche Steigerung ihres eigenen Einkommens verschwiegen hatte. Die Parteien waren bereits geschieden. Der Bundesgerichtshof schloss sich der Rechtsauffassung des Rechtsanwalts des Ehemannes an und entschied, dass die Frau verpflichtet gewesen wäre, ihren Ehepartner auch ungefragt darüber zu informieren, dass sie nunmehr höhere Einkünfte erziele. Bei einem solchen Fehlverhalten könne der Unterhaltsanspruch zeitweise gekürzt werden, was im zu entscheidenden Fall für ein Jahr und in Höhe von € 100,– geschah.
Im Übrigen wurde der Fall an das erstinstanzliche Gericht zurück verwiesen, welches zu prüfen habe, ob der geschiedenen Frau überhaupt noch Unterhaltsansprüche zustünden, wie dies der Rechtsanwalt des Ehemanns bestritt, da sie in der Lage war, vollschichtig in ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester zu arbeiten. In einem solchen Fall lägen in der Regel keine ehebedingten Nachteile mehr vor. Auch sei die Scheidung bereits ausgesprochen.
Urteil des BGH vom 16.04.2008 Az. XII ZR 107/06
Rechtsanwalt für Scheidungen Stephan Neubert, Freiburg
Aufwendungen für Altersvorsorge mindern Unterhalt bei der Scheidung
BGH vom 27.05.2009 Az. XII ZR 111/08
Ein Rechtsanwalt riet seinem Mandanten – die Scheidung war noch nicht ausgesprochen – zur Verminderung seiner Unterhaltspflicht neben der gesetzlichen Altersversicherung eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, um sein zur Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigendes anrechenbares Einkommen zu vermindern und Vermögenswerte bei sich zu behalten. Der BGH entschied den Fall dahingehend, dass bei Unterhalt im Zusammenhang mit einer Scheidung der pflichtige Ehegatte bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge verwenden dürfe. Er folgte dabei der Rechtsauffassung des Rechtsanwalts des Unterhaltsschuldners, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob bereits während der Ehezeit Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt wurden oder erst angesichts der Scheidung und drohender Unterhaltsforderungen.
NJW 2009, 2450, FamRZ 2009, 1207
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg Telefon 0761 33082 Scheidungsanwalt und Rechtsanwalt für Familienrecht
21. September 2010 at 15:49 · Filed under Allgemein, Familienrecht, News, Scheidungsrecht, Urteile
Scheidung – Trennung – Unterhalt – Familienrecht
In einem neueren Fall hatte das OLG Brandenburg den Fall zu entscheiden, dass eine Ehefrau im Zuge einer sexuellen Neuorientierung noch während der Ehe vor der Scheidung ein Verhältnis mit einer anderen Frau angefangen hatte. Nach der Trennung ließ sie ihren Ehegatten durch einen Rechtsanwalt auffordern, Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu bezahlen. Der Anwalt des Ehemannes riet seinem Mandanten, jegliche Unterhaltszahlungen zu verweigern. Das OLG Brandenburg sprach der Ehefrau einen um die Hälfte verringerten Trennungsunterhalt zu. Es läge ein Härtegrund vor. Die Ehefrau sei aus einer intakten Ehe ausgebrochen und habe ein auf Dauer angelegtes außereheliches Verhältnis eingegangen. Deshalb sei ein Anspruch auf vollen Unterhalt grob unbillig. Ein kompletter Wegfall des Unterhaltsanspruchs sei jedoch ebenso wenig gerechtfertigt. Dies ergebe eine Billigkeitserwägung nach § 1579 Nr. 7 BGB. Grob unbillig ist die Inanspruchnahme des Verpflichteten immer dann, wenn ein Härtegrund vorliegt. Dies ist ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig beim Berechtigten liegendes Fehlverhalten. Die Wechselumorientierung alleine rechtfertigte die Reduzierung des Unterhaltsanspruchs jedoch nicht. Insbesondere läge kein ganz besonders kränkendes Fehlverhalten der Klägerin vor. Ein besonderer Grund für die Unterhaltsreduzierung habe jedoch in ihrem heimlichen Auszug aus der Ehewohnung gelegen, wobei sie mehrere schulpflichtige Kinder unversorgt zurück ließ. Der Unterhalt wurde zunächst nur bis zur Scheidung zugesprochen.
OLG Brandenburg Urteil vom 24.03.2009 Az. 10 UF 166/03
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Telefon 0761 33082 Scheidungsanwalt und Rechtsanwalt für Familienrecht