Keine Kündigung bei Verdacht auf falsche Spesenabrechnung, Arbeitsrecht.
Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Fall eines Arbeitnehmers zu entscheiden, welcher über Jahre hinweg seine Spesenabrechnung nicht minutengenau, sondern auf jeweils halbe und volle Stunden vorgenommen hatte. Die Abrechnungen wurden zu keiner Zeit gerügt. Bei genauerer Prüfung dann stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter lediglich geringere Spesen bei minutengenauer Abrechnung hätte verlangen können. Da sprach er die fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Cottbus entschied nun, dass der Arbeitgeber hätte zunächst die Abrechnungspraxis umstellen müssen und nicht gleich zum Mittel der fristlosen Kündigung hätte greifen dürfen. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg.
Arbeitsgericht Cottbus 7 Ca 868/09
Rechtsanwalt Neubert, Freiburg, Beratung im Arbeitsrecht