Archiv für Februar 2009

Deutsche Kündigungsfristen europarechtswidrig?

Nach deutschem Recht richtet sich die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist vor allem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, aber auch nach dem Alter des Arbeitnehmers. Die Anknüpfung an das Alter verstößt wohl gegen Europarecht. Unklar sind jedoch die Folgen für die Kündigungsfristen. Die Gerichte entscheiden derzeit völlig uneinheitlich, wie die Haufe-Online-Redaktion mitteilt.

Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmer vor Vollendung des 25. Lebensjahres werden nach dem Gesetzeswortlaut jedoch nicht mitgezählt (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB). Das führt z.B. dazu, dass ein Arbeitnehmer, der bereits seit seinem 20. Lebensjahr im Betrieb beschäftigt ist bei einer Kündigung nach 6 Jahren nur Anspruch auf Einhaltung der vierwöchigen Grundkündigungsfrist hat. Wäre er dagegen erst mit 30 Jahren eingestellt worden, würde die Kündigungsfrist nach 6 Jahren zwei Monate betragen. Weiter lesen »

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