Archiv für Oktober 2008

Bundesgerichtshof verkompliziert Mietrecht

Farbwahlklausel für Holz bei Vertragsende wirksam

(dmb) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs verkompliziert das Mietrecht, sie schafft aber keine Rechtssicherheit oder Klarheit. Statt dessen muss bei Farbwahlklauseln jetzt unter anderem differenziert werden, ob Vorgaben, wie Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, sich auf das laufende Mietverhältnis beziehen oder auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 283/07).

Der BGH hatte entschieden, dass die „Holzteil-Klausel“ eines Hamburger Mietvertrages wirksam ist: „Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war, farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.Weiter lesen »